Die eAU ist seit Anfang 2023 neues Standardverfahren im Gesundheitswesen. Denn seit 1. Januar sind auch Arbeitgeber verpflichtet, Krankmeldungen digital abzurufen. Nach dem ersten Quartal des Regelbetriebs hat der GKV-Spitzenverband die vorliegenden Daten ausgewertet. Das Ergebnis: rundum positiv. Die Zukunft des digitalen Verfahrens: weiter in Bewegung.
Wie gewohnt bleibt die Arbeitnehmerpflicht, die Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber zu melden. Was seit diesem Jahr aus dem Verfahren zur Krankmeldung verschwindet, ist der physische „gelbe Schein“. Arztpraxen wenden sich direkt über das System an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber wiederum rufen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbestätigung (eAU) hier ab. Seit Jahresbeginn haben Unternehmen dieses Verfahren bereits an 21,6 Millionen digitalen Krankmeldungen exerziert. Auch der digitale Versand aus den Praxen zeigt eine stärker werdende Verankerung. So haben sie von Februar auf März 13 Prozent mehr elektronische Krankmeldungen ausgestellt. Dass die neue feste Größe für alle Seiten Vorteile bringt, ist unbestritten.
Mehr Transparenz erkennbar
Der Wegfall der Einreichungen von Krankmeldungen entlastet Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber mit weniger Verzögerungen rechnen. Denn ist der Prozess der eAU durch die Arztpraxis angestoßen, erfolgt der Rest in weiten Teilen automatisiert. Fordern sie nach Kenntnisnahme der Abwesenheit des Angestellten die eAU bei der Krankenkasse oder über deren Kommunikationsserver an, werden die Daten automatisiert zur Verfügung gestellt.
Ein Blick in die Zukunft
Weitere Vorteile sind bereits in Sicht: Ab 2024 sollen auch Arbeitsagenturen von der eAU profitieren. Krankmeldungen von Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, sind dann digital abrufbar – so die Vision. Ein weiteres Jahr in die Zukunft geblickt, könnten Krankenkassen bereits Reha-Zeiten digital bereitstellen.
eAU – nur ein Bestandteil für die Entlastung in Arztpraxen
Auch für Arztpraxen lohnt sich das Weiterdenken – in alle Telematikinfrastruktur-Richtungen. Denn die Möglichkeiten für einen effizienten und schnellen Arbeitsablauf sind mit der eAU noch nicht ausgeschöpft. Mit TI-Mehrwertanwendungen in der Praxissoftware ist das Befüllen von elektronischen Patientenakten, die Ausstellung von E-Rezepten oder die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplanes mit wenigen Klicks erledigt – höchst komfortabel und mit maximaler Sicherheit für Patientinnen und Patienten.