Seit dem 01. Januar 2023 sind auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als Nachweis zu nutzen. Dass sie das neue Verfahren gut annehmen, zeigen erste Zahlen.
Mit dem Jahreswechsel wurden alle noch bestehenden Ausnahmen bezüglich der eAU ad acta gelegt. Nun müssen sich Ärzt:innen und Arbeitnehmer:innen ebenso wie Krankenkassen und Arbeitgeber:innen an das digitale Verfahren halten. Die erste Auswertung des GKV-Spitzenverbandes verdeutlicht, dass der eAU-Regelbetrieb funktioniert und bereits gut verankert ist.
Positive Bilanz nach nur drei Monaten
Von Februar auf März hat sich die Anzahl der von Praxen digital versandten Krankmeldungen um 13 Prozent erhöht. Eine Schätzung des GKV-Spitzenverbandes, die von rund 70 bis 80 Millionen Bescheinigungen pro Jahr ausgeht, zeigt, dass Ärzt:innen mit derzeit 3 Millionen wöchentlich verschickten eAU den Großteil der Krankmeldungen digital übermitteln. Auch der zweite Strang – der digitale Abruf der Arbeitgebenden bei den Krankenkassen – etabliert sich. Im ersten Quartal 2023 haben Arbeitgeber:innen 21,6 Millionen eAU abgerufen. Im gesamten vergangenen Jahr belief sich die Zahl noch auf knapp 6 Millionen.
Mehrwerte des automatischen Verfahrens
Immer deutlicher zeichnen sich dabei die Vorteile für alle Beteiligten ab: Einerseits müssen sich Versicherte nicht mehr um die Einreichung kümmern. Andererseits profitieren Arbeitgebende von einem schnelleren Verfahren. Denn ist die eAU von der Arztpraxis abgeschickt, läuft der Prozess weitestgehend ohne menschliches Zutun. Daneben minimiert sich in Praxen der bürokratische Aufwand pro Krankmeldung. Für die MFA entfällt beispielsweise ein langes Warten auf die persönliche Unterschrift des Arztes oder der Ärztin. Ebenso senkt die elektronische Übermittlung direkt aus der Praxissoftware über den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) den Papierberg und die damit verbundene Ablagearbeit.
Weitergedacht: TI-Mehrfachanwendungen in der Praxissoftware
Ob elektronische Patientenakte (ePA), E-Rezept, elektronischer Medikationsplan (eMP), Notfalldatenmanagement (NFDM) oder die bereits verpflichtende eAU: Mit CGM-Praxissoftware profitieren Ärzt:innen und Mitarbeitende auch von den verschiedensten TI-Mehrwerten.