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Was Notfalldatenmanagement bedeutet

19. April 2023 | Beata Luczkiewicz

An welchen Krankheiten leidet die Person? Sind Allergien bekannt? Welche Medikamente werden regelmäßig eingenommen? Vor allem im medizinischen Notfall ist es für Ärztinnen und Ärzte wichtig, schnell Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Die TI-Anwendung Notfalldatenmanagement (NFDM) ist genau hierfür entwickelt worden. Mit dieser Lösung werden Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der oder des Versicherten gespeichert.

Notfalldaten können Leben retten

Damit Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal im Notfall schnell Zugriff auf relevante medizinische Informationen haben, kann der Notfalldatensatz folgende wichtige Angaben enthalten: Diagnosen, Medikation, Allergien und Unverträglichkeiten, wichtige Kontaktdaten und besondere Hinweise.

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Daten im Notfall Leben retten können. Dennoch bleibt die Teilnahme am NFDM für Patientinnen und Patienten freiwillig. Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten können die Daten wieder von der eGK gelöscht werden.

Diese Daten können hinterlegt werden:

  • Chronische Erkrankungen und wichtige frühere Operationen
  • Regelmäßige Einnahme von (verschreibungspflichtigen) Medikamenten
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • Weitere wichtige medizinische Hinweise (z. B. Herzschrittmacher)
  • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, und von behandelnden Ärztinnen bzw. Ärzten

So legen Sie den Notfalldatensatz an:

  1. Vor dem Anlegen klären Sie die Patientin oder den Patienten über das NFDM auf und holen im Anschluss die ausdrückliche Einwilligung – mündlich oder schriftlich – ein. Die Zustimmung sollte dokumentiert werden.
  2. Nun wählen Sie die relevanten Informationen für den Notfalldatensatz aus. Dabei sollte Sie Ihre Praxissoftware unterstützen, etwa durch eine Auswahlliste der bereits gespeicherten Diagnosen für die behandelnde Person.
  3. Sie signieren den Datensatz elektronisch mit Ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
  4. Der Notfalldatensatz muss nun noch auf der eGK gespeichert werden. Eine Kopie wird automatisch in Ihrer Praxissoftware gespeichert.
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