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Digitaler Mutterpass & KIM: Hebammen profitieren von ePA und TI

6. August 2021

Die Telematikinfrastruktur (TI) bietet die technische Grundlage für die elektronische Patientenakte (ePA), auf welche gesetzlich Krankenversicherte seit Anfang 2021 einen Anspruch haben. Stück für Stück wird sich diese Akte mit relevanten medizinischen Informationen füllen. Ab 2022 wird beispielsweise der elektronische Mutterpass und das Untersuchungsheft für Kinder in die digitale Akte wandern. Ein guter Grund für Hebammen, sich an die TI anzubinden und Zugang zur ePA zu erhalten.

Für die Betreuung werdender und frischgebackener Mütter ist jedoch nicht nur der digitale Mutterpass relevant, sondern auch medizinische Vorbefunde. All dieses Wissen steht Hebammen mit Zugang zur TI über die ePA bei Bedarf und auf Knopfdruck zur Verfügung. Dies spart Zeit und entlastet zudem die Schwangeren, da sie nun nicht mehr selbst für die Informationsbeschaffung und -weitergabe verantwortlich sind und „stille Post“ zwischen Gynäkologin und Hebamme spielen müssen. Gleichzeitig stellt der Zugriff auf die medizinische Vorgeschichte einer Schwangeren oder Neu-Mutter auch sicher, dass keine Informationen verloren gehen, welche die Schwangerschaft, Geburt- oder Stillzeit gefährden könnten.

Die Anbindung an die TI versetzt Hebammen damit in eine beratungsstarke Position, aus der heraus sie die Betreuung und Unterstützung der werdenden Mütter während Schwangerschaft und Geburt und anschließend auch im Wochenbett verbessern und ihre Stellung Ärzten gegenüber stärken können. Zudem ermöglicht die TI eine einfache und schnelle Abrechnung mit den Krankenkassen und die monatliche interne Abrechnungserstellung, damit mehr Zeit für das Wesentliche bleibt: werdenden Müttern und ihren Babys zu helfen.

 

Kommunizieren über KIM und TI-Messenger

Neben der elektronischen Patientenakte bietet die Telematikinfrastruktur noch einen weiteren einfachen und sicheren Weg zum Austausch von Informationen: Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Die Fachanwendung KIM ist in der Funktion vergleichbar mit einem Mail-Programm. Die Nutzer erhalten ein persönliches KIM-Postfach inklusive KIM-Adresse und können Informationen und Dokumente einfach online an einen oder mehrere KIM-Empfänger verschicken. Im Gegensatz zu einem privaten Postfach ist die Kommunikation über KIM aber durch eine Verschlüsselungstechnik und elektronische Signatur besonders geschützt. Darüber hinaus steht KIM ausschließlich autorisierten Leistungserbringern und Institutionen wie z.B. den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung.

Auch KIM sorgt dafür, dass sowohl Hebammen als auch Schwangere und Mütter in der Betreuungsphase von zeitraubender Informationsbeschaffung entlastet werden, weil medizinische Dokumente nicht länger von A nach B geschafft werden müssen, sondern einfach per KIM-Nachricht verschickt werden können. Außerdem stärkt KIM die Kommunikation mit den Gynäkologen oder anderen Fachärzten, die den Mehrwertdienst ebenfalls nutzen und Einrichtungen präferieren, die auch auf diese einfach umzusetzende und datenschutzkonforme Kommunikationslösung setzen.

Ab Sommer 2022 soll mit dem Telematikinfrastruktur-Messenger (kurz: TI-Messenger) als Instant-Messaging-Dienst zudem eine weitere rasche, ortsungebundene und sichere Kommunikationsmöglichkeit zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen geschaffen werden. In Echtzeit können dann medizinisch relevante Daten per Kurznachricht beispielsweise zwischen Ärzten, Apotheken, Pflegepersonal und Rettungsdienst ausgetauscht werden. Rückfragen können auf diese Weise auf die Schnelle geklärt, organisatorische Hindernisse schnell genommen und Patienten bestmöglich behandelt werden.

 

Die Mär von der komplizierten und teuren TI

Trotz der Vorteile für Hebammen und Schwangere gibt es kritische Stimmen bezüglich der Kosten und des Aufwands, die angeblich mit der TI verbunden sein sollen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich jedoch: Jede heilberufliche Disziplin profitiert von der Anbindung an die TI und eine Finanzierung durch den GKV-SV. Und auch die Anbindung an die TI selbst ist alles andere als ein Hexenwerk. Vor allem dann, wenn man einen erfahrenen Partner wie die CGM an seiner Seite hat. Darum sollten auch die nicht-approbierten Heilberufe, für die die TI aktuell noch freiwillig ist, die Chance nutzen und sich an das übergreifende Netzwerk anschließen, in dem bereits Krankenhäuser, Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken angebunden sind und Informationen austauschen.

Geht dieser Austausch nicht einfacher und ohne TI? Nein. Bei der TI handelt es sich um ein eigens an die strengen Datenschutzanforderungen für medizinische Informationen angepasstes Netzwerk, das ausschließlich Menschen mit Heilberufen, Krankenkassen etc. offensteht. Die Legitimation der Anwender erfolgt über die SMC-B, die Praxis- oder Institutionskarte, und den eHBA, den elektronischen Heilberufsausweis. Technische Voraussetzung für den Zugriff sind die sogenannten Konnektoren, die bei der CompuGroup Medical (CGM) KoCoBox MED+ heißen — diese können sowohl vor Ort als auch in einem Rechenzentrum stehen.

Die CGM zählt zu den Pionieren auf dem Feld der TI und war der erste Anbieter, der einen zertifizierten Konnektor auf den Markt brachte. Mittlerweile arbeiten schon circa 60.000 Institutionen sicher mit CGM-Komponenten in der TI. Auch bei der Weiterentwicklung der TI wird sich CGM mit einbringen.

 

Jetzt von den Vorteilen profitieren und anbinden lassen

Sie möchten auch von den Vorteilen einer Anbindung an die TI profitieren? Als Experte für Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen mittels TI erarbeiten wir gern individuelle Lösungskonzepte für Sie. Weitere Informationen finden Sie unter www.cgm.com/ti-hebammen.

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