Wer sich in der digitalen Gesundheitswelt ausweisen will, benötigt einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Inzwischen wurden bundesweit 223.086 Ausweise ausgegeben.
Zuletzt verzeichnete die Bundesärztekammer (BÄK) einen erneuten Anstieg der ausgegebenen Heilberufsausweise (eHBA) und sprach von einem Plus von 1.755 eHBA im Vergleich zum Vormonat. Insgesamt wurden damit 223.086 Ausweise in der Bundesrepublik ausgegeben. Aktuell (Stand 11-23) verfügen rund 80 Prozent der ambulanten Ärztinnen und Ärzte sowie 40 Prozent der Klinikärztinnen und Klinikärzte über einen eHBA. Die Differenz ist nachvollziehbar, da in Krankenhäusern nicht alle Behandelnden einen eHBA benötigen.
Ausweisen in der digitalen Gesundheitswelt
Ein eHBA ist erforderlich, um sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden und z. B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) sowie elektronische Rezepte (E-Rezepte) ausstellen und per Qualifizierter Elektronischer Signatur (QES) rechtssicher elektronisch signieren zu können. Gleiches gilt für Dokumente wie Arztbriefe und Abrechnungsunterlagen für die Kassenärztliche Vereinigung.
Beantragung, Aktivierung, Integration in die Praxis-IT
Ärztinnen und Ärzte, die noch keinen eHBA besitzen, können diesen bei ihrer Ärztekammer beantragen. Sie benötigen Unterstützung bei der Aktivierung und Integration in die Praxis-IT?
Ihr Weg zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Der Weg zum eHBA ist je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Wir haben alle Details und Informationen für Sie zusammengefasst.