Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Vorteile das
CGM TI-ServicepaketPLUS für Sie und Ihre Einrichtung hat. Daneben finden Sie weiterführende Informationen zu den Leistungen sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Mit der Einführung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPfIEG) im Dezember 2022 wurde eine Änderung in der Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) beschlossen und in § 378 SGB V verankert. Ab Juli 2023 erhalten Praxen und Apotheken eine monatliche TI-Pauschale, deren Höhe vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt wurde. Beispielsweise erhalten Praxen mit bis zu drei Ärzten oder Zahnärzten eine monatliche TI-Pauschale von maximal 237,78 € (brutto).
Einmalerstattungen entfallen künftig. Alle laufenden und zukünftigen Kosten im Zusammenhang mit der TI-Anbindung müssen aus der monatlichen TI-Pauschale gedeckt werden. Das bedeutet für Sie, dass Sie bei notwendigen Investitionen wie Konnektor-Upgrades oder dem Ablauf eines TI-Zertifikats (z. B. Konnektor oder gSMC-KT) in Vorleistung treten müssen. Die von Ihnen verauslagten Kosten erhalten Sie über eine voraussichtlich vierteljährliche Erstattung durch Ihre Standesvertretung fortlaufend zurück.
Ausgehend von der neuen TI-Finanzierung bietet CGM Ihren Kundinnen und Kunden einmalig die Umstellung vom bestehenden „Servicepaket Betrieb“ auf das CGM TI-ServicepaketPLUS mit zahlreichen Serviceerweiterungen an. Im Fokus steht dabei die Kostensicherheit der Kundinnen und Kunden: Zukünftig notwendige und unvermeidliche Leistungen für die TI-Anbindung wie Konnektor-Upgrades oder die Erneuerung der TI bei Zertifikatsabläufen im Konnektor sind bereits im CGM TI-ServicepaketPLUS enthalten. Das bedeutet für Sie, dass die bisher üblichen einmaligen und monatlichen Zusatzzahlungen entfallen.
Automatische Bereitstellung künftiger PTV-Upgrades und Updates
Alle gesetzlich vorgeschriebenen PTV-Upgrades und Updates für zukünftige TI-Fachanwendungen werden für Sie ohne Zusatzkosten bereitgestellt. Die bisher dafür üblichen einmaligen sowie monatlichen Zusatzzahlungen entfallen künftig.
Umstellung auf unsere Rechenzentrumslösung CGM MANAGED TI
Wir stellen Sie ohne weitere monatliche Zusatzkosten sowie ohne Kosten für Anfahrt und Dienstleistung auf unsere Rechenzentrumslösung CGM MANAGED TI um, z. B. im Falle eines Zertifikatsablauf im Konnektor oder bei einem Konnektordefekt (auch außerhalb der Gewährleistung).
gSMC-KT-Service bei Zertifikatsablauf im Kartenterminal
Wie bei Konnektoren sind auch die TI-Zertifikate der gSMC-KT (gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte für das Kartenterminal) mit einem Ablaufdatum versehen. Sobald das TI-Zertifikat der gSMC-KT abläuft, verliert das Kartenterminal die Verbindung zur TI, was das Einlesen elektronischer Gesundheitskarten unmöglich macht. Im Rahmen des CGM TI-ServicepaketPLUS werden Sie über ablaufende gSMC-KTs bei über CGM bezogenen Kartenterminals rechtzeitig informiert und erhalten per postalischem Versand von CGM automatisch neue gSMC-KTs für den Austausch im Kartenterminal.
CGM MANAGED TI ist die Rechenzentrumslösung der CGM, bei der der Konnektor zentral im hochsicheren CGM-Rechenzentrum gehostet und über eine VPN-Infrastruktur mit der Telematikinfrastruktur verbunden wird. Es wird kein Konnektor mehr in der Praxis oder Apotheke benötigt. CGM übernimmt für Sie die Wartung, den Betrieb und die Überwachung der TI-Anbindung und sorgt automatisch für das Einspielen von Updates und PTV-Upgrades.
Mit einem Rund-um-die-Uhr-Monitoring sorgt CGM MANAGED TI zudem für optimalen Ausfallschutz. Die VPN-Verbindung in das CGM-Rechenzentrum wird über die CGM VPN-Box hergestellt. Sie haben optional die Möglichkeit, die Konfiguration der CGM FIREWALL-Cybersecurity-Features mit dazuzubuchen und damit Ihre Praxis- oder Apotheken-IT abzusichern. Praxen und Zahnarztpraxen erfüllen damit die elementaren Vorgaben der IT-Sicherheitsrichtlinie gemäß § 75b SGB V.
Im Februar 2023 veröffentlichte die gematik die Spezifikation des TI-Gateways, welche die zukunftsfähige Weiterentwicklung der TI-Anbindung definiert. Das TI-Gateway stellt die nächste Evolutionsstufe für die rechenzentrumsbasierte TI-Anbindungen dar und zielt darauf ab, dem steigenden Nutzungsgrad von TI-Anwendungen in den Institutionen gerecht zu werden.
CGM geht diesen Weg der TI-Weiterentwicklung konsequent mit und hat nach der Veröffentlichung der Spezifikation unverzüglich damit gestartet, die Anforderungen der Spezifikation in der Entwicklung des CGM TI-GATEWAY umzusetzen.
Mit der Umstellung auf das CGM TI-ServicepaketPLUS erhöht sich die derzeitige monatliche Gebühr, die Sie für das „Servicepaket Betrieb“ zahlen, um 68,73 € (netto) pro Vertragspraxis (BSNR/KZV-NR) bzw. Apotheke.
Die Gebühren für das E-Health-Upgrade (PTV3), ePA-Upgrade (PTV4) und PTV5-Upgrade bleiben weiterhin wie gewohnt bestehen, werden jedoch zukünftig mit dem „Servicepaket Betrieb“ in der Rechnungsposition CGM TI-ServicepaketPLUS zusammengefasst. Ist CGM KIM nicht Bestandteil des „Servicepaket Betrieb“, sondern läuft als separater Vertrag, wird CGM KIM weiterhin als separate Rechnungsposition aufgeführt. Auch die Integrationspauschale PTV5 bleibt als separate Rechnungsposition bestehen. Die Positionen auf der TI-Rechnung verändern sich wie folgt:
| Gesamtsumme +68,73 € | CGM TI-ServicepaketPLUS |
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Wir stellen Sie automatisch auf das CGM TI-ServicepaketPLUS und die neue quartalsweise Abrechnungsmethodik um. Sie müssen hierfür nichts tun. Wenn Sie der Umstellung auf das CGM TI-ServicepaketPLUS widersprochen haben, bleiben Ihre bisherigen Leistungen sowie die monatliche Abrechnung des „Servicepaket Betrieb“ wie gewohnt bestehen. In beiden Fällen können Sie Ihren CGM TI-Zugang weiterhin ohne Einschränkung nutzen.
Die Kündigungsfristen und Laufzeit Ihres bestehenden Vertrags bleiben gleich und ändern sich durch eine Umstellung auf das CGM TI-ServicepaketPLUS nicht. Es startet keine neue Mindestvertragslaufzeit. Die normale Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Monatsende nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Unsere Laufzeiten und Fristen finden Sie in den AGB, diese können Sie unter cgm.com/ti-download einsehen und herunterladen.
CGM ist kein Herausgeber von eHBA oder SMC-B. Daher sind diese Komponenten nicht im CGM TI-ServicepaketPLUS enthalten. Ihren eHBA oder Ihre SMC-B beziehen Sie wie gewohnt über Ihren Trusted Service Provider, z. B. D-TRUST (www.d-trust.net/cgm). Die monatlichen Gebühren für das CGM TI-ServicepaketPLUS liegen unter der neuen höchstmöglichen TI-Pauschale. Der verbliebene Betrag der TI-Pauschale kann für weitere TI-Komponenten wie SMC-B oder eHBA verwendet werden.
Nein, Kartenterminals müssen weiterhin separat über CGM bezogen werden. Die monatlichen Gebühren für das CGM TI-ServicepaketPLUS liegen unter der neuen höchstmöglichen TI-Pauschale. Der verbliebene Betrag der TI-Pauschale kann für weitere TI-Komponenten wie Kartenterminals verwendet werden.
Nein, die monatlichen Gebühren für CGM KIM sind nicht im CGM TI-ServicepaketPLUS berücksichtigt. Wenn CGM KIM als Bestandteil des „Servicepaket Betriebs“ erworben wurde, bleiben die Gebühren wie gewohnt bestehen, sie werden jedoch zukünftig als Bestandteil des „Servicepaket Betrieb“ in der Rechnungsposition CGM TI-ServicepaketPLUS zusammengefasst. Existiert ein separater CGM KIM-Vertrag, werden die monatlichen Gebühren für den CGM KIM-Vertrag weiterhin als gesonderte Position auf der Rechnung ausgewiesen.
Nein, die Kosten für die Software-Module sind nicht inkludiert. Bei Rückfragen zu den Preisen wenden Sie sich bitte an ihre bekannten Ansprechpartner für Ihre Praxissoftware (z. B. Ihren Dienstleister vor Ort).
Das BMG hat festgelegt, dass die neue Förderung nur dann komplett ausgezahlt wird, wenn die funktionsfähige Ausstattung aller TI-Anwendungen (z. B. elektronische Patientenakte) nachgewiesen wird. Sobald eine TI-Anwendung nicht nachgewiesen werden kann, erhalten die Kundinnen und Kunden nur noch 50 % der Förderung. Wenn zwei oder mehr Anwendungen fehlen, erhalten die Kundinnen und Kunden keine Förderung. Um eine TI-Anwendung nachweisen zu können, müssen sowohl der Konnektor als auch das eingesetzte Primärsystem die verpflichtenden Anwendungen einsatzbereit vorhalten. Weitere Informationen finden Sie unter cgm.com/ti-pauschale.
Sollten Sie kein CGM-Primärsystem einsetzen, wenden Sie sich bitte an ihr Softwarehaus, um künftige Kürzungen zu vermeiden.
Die CGM VPN-Box, die als VPN-Router für den VPN-Verbindungsaufbau in das Rechenzentrum fungiert, ist im CGM TI-ServicepaketPLUS inkludiert. Die Aktivierung der Cybersecurity-Features für die CGM FIREWALL kann optional dazugebucht werden.
Alle übertragenen Daten sind durch zugelassene und zertifizierte Verfahren des Konnektors verschlüsselt. Sowohl Arbeitsplätze als auch Kartenterminals sind per verschlüsseltem VPN mit dem Konnektor verbunden. Innerhalb des VPN-Tunnels verschlüsselt der Konnektor zusätzlich alle Daten per Transport Layer Security (TLS)-Verbindung.
CGM kann also keine personenbezogenen oder Sozial- und Gesundheitsdaten speichern.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung ist geteilt zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und der CGM. Die Kundin oder der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Komponenten, also die Karten (SMC-B, eHBA) und Kartenterminals inkl. gSMC-KT. CGM übernimmt die Verantwortung für den Konnektor. Für die geteilte datenschutzrechtliche Verantwortung schließen CGM und die Leistungserbringer eine Vereinbarung. Diese kann unter cgm.com/ti-download eingesehen und heruntergeladen werden.