Die ePA gibt Rehaeinrichtungen, Krankenhäusern, Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und Patienten erstmals gemeinsam Zugriff auf Daten innerhalb der TI. Die ePA speichert medizinische Daten aus Untersuchungen und Behandlungen über Praxis-, Krankenhaus- und Rehaeinrichtungsgrenzen hinweg. Die Datenhoheit liegt beim Patienten. Die Einrichtung und Nutzung einer ePA, die der Patient von seiner Krankenkasse erhält, ist für ihn freiwillig. Er profitiert davon, jederzeit und überall online auf seine Gesundheitsdaten zuzugreifen. Welche Informationen können in der ePA gespeichert werden?
• Befunde
• Diagnosen
• Therapiemaßnahmen
• Behandlungsberichte
• Medikationsplan
• Arztbriefe
• Notfalldatensatz
Ab 2022 können weitere Dokumente und Untersuchungsergebnisse in der ePA abgelegt werden; beispielsweise Impfpass, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder, Zahnbonusheft oder Laborergebnisse.
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Die Nutzung der ePA schafft Übersicht, ist unkompliziert und vor allem eins: sicher. Die ePA kann von gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2021 kostenlos bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Die Nutzung der ePA ist für Patienten freiwillig. Die ePA bietet allen an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsprofis die Möglichkeit, Gesundheitsversorgung aktiv mitzugestalten.
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Zunächst können zum Beispiel Arztbefunde, der Medikationsplan oder auch Blutwerte in der ePA gespeichert werden. Ab 2022 sollen außerdem auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft digital auffindbar. |
Die Patienten allein bestimmen, wer auf ihre Daten zugreifen darf. Sie können Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder medizinisches Fachpersonal im Krankenhaus dazu Berechtigungen erteilen. Diese können jederzeit widerrufen werden. In der ePA wird protokolliert, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Ab dem 01. Januar 2022 werden weitere an Berufsgruppen wie beispielsweise Hebammen, Physiotherapeuten oder aber die Pflege, an die ePA angebunden.
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Es ist das Update 4 (PTV 4), ein sogenanntes Firmware-Update. Ein neuer Konnektor ist nicht erforderlich.
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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie soll das herkömmliche, papiergebundene Verfahren der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern ablösen. |
E-Health Konnektor PTV3 Informationssystem-Update für die eAU |
Ab dem 01. Oktober 2021 sind die AU-Daten verpflichtend via TI über den Kommunikationsdienst KIM an die Krankenkassen zu übermitteln. Allerdings gibt es bis zum 31.12.2021 eine Übergangsfrist. Solange die zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) notwendigen technischen Voraussetzungen in der Vertragsarztpraxis nicht zur Verfügung stehen, können Ärztinnen und Ärzte übergangsweise das alte Verfahren anwenden (Muster 1). In der zweiten Stufe der eAU - ab dem 01. Juli 2022 können dann auch Krankenkassen die eAU an die Arbeitgeber über KIM vermitteln. |
Als Transportweg für die eAU wird die Telematikinfrastruktur vorgegeben.
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Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bleibt inhaltlich gleich. Es entfällt das Formular für die konventionelle Bedruckung. Ebenso entfällt das Blankoformular für die AU-Bescheinigung (Muster 1 „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“). Der Paperiausdruck für Versicherte und Arbeitgeber wird über ein sogenanntes Stylesheet erstellt und erfolgt auf normalen Papier, in den Formaten DIN A5 oder DINA4.
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Für Nicht-GKV-Versicherten (sonstige Kostenträger) ist die digitale Übermittlung der AU nicht möglich. Hier kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz, d. h. die Bescheinigungen müssen ausgedruckt und den Patienten:innen für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte mitgegeben werden.
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Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt, signiert und über einen Rezeptcode digital in der dafür vorgesehenen E-Rezept-App der gematik oder per Ausdruck an die Patientin oder den Patienten übermittelt. Das Einlösen funktioniert dann entweder in einer Apotheke mit dem Rezeptcode in der E-Rezept-App oder auf dem Ausdruck. Darüber hinaus kann das E-Rezept auch digital eingelöst werden, in dem man in der E-Rezept-App eine Apotheke auswählt. Das Medikament wird dann je nach dem durch den Botendienst der Apotheke oder mit einem Versanddienstleister übermittelt.
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E-Health-Konnektor eHBA mind. Der Generation 2.0 Informationssystem-Update für das eRezept. |
Laut der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind elektronische Rezepte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versenden.
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Auf einem E-Rezept-Ausdruck können maximal drei Rezeptinstanzen/Medikamente mit dazugehörigem QR-Code enthalten sein.
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Dokumentenkopf mit persönlichen Daten des Patienten
Stempeldaten des verordnenden Arztes
Maximal 3 Medikamente mit dazugehörigem QR Code
Sammelcode, der die gesamte Verordnung abbildet.
Anbieter stellen zentrale IT-Services der Telematikinfrastruktur auf Basis der Spezifikationen der gematik bereit. Als Beispiel sind hier die IT-Services VPN-Zugangsdienst oder die TI Fachverfahren KIM und EPA zu benennen. |
Elektronischer Berufsausweis (eBA) für nicht approbierte Nutzer der TI. Die Karte, welche den Nutzer gegenüber der TI authentifiziert. Der eBA ist somit ein Schlüsselspeicher für den Zutritt der Person zur TI. |
Elektronische Gesundheitskarte - Ausweis des Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse. |
Planer und Betreiber der Telematikinfrastruktur. Aufgaben der gematik sind die Konzeption, Vergabe, Test, Zulassung, Betriebszulassung, Betriebsverantwortung und Kommunikation. |
gerätespezifische Secure Module Card |
Elektronische Heilberufeausweis für approbierte Nutzer der TI. Die Karte, welche den Nutzer gegenüber der TI authentifiziert. Der eBA ist somit ein Schlüsselspeicher für den Zutritt der Person zur TI. |
Hersteller sind Zulassungsnehmer oder Auftragsnehmer der gematik, die gemäß Spezifikationen der gematik dezentrale Produkte erstellen, die beim Nutzer der TI zum Einsatz kommen. |
Um sich an die TI anzubinden, benötigen man ein stationäres eHealth-Kartenterminal, das dazu dient, verschiedene Chipkarten-Typen einzulesen. |
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sorgt für den sicheren Austausch von sensiblen Informationen wie Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern über die Telematikinfrastruktur. |
Der E-Health Konnektor ist ein physikalisches Gerät, dass funktional einem Router entspricht und dem Nutzer den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur ermöglicht. |
Nutzer sind Personen und Institutionen im deutschen Gesundheitswesen |
Konnektor-Produkttypversion |
Secure Module Card Typ B - ist die Karte, welche die Institution als Nutzer gegenüber der TI authentifiziert. Die SMC-B ist somit ein Schlüsselspeicher für den Zutritt zur TI. |
Wortschöpfung aus Telekommunikation und Informatik |
Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. |
Sind Mehrwertanwendungen für die Nutzer der Telematikinfrastruktur, die verbindlich einer genauen technischen und organisatorischen Spezifikation folgen. Diese sind das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), Notfalldatenmanagement (NFDM), Elektronischer Medikationsplan (eMP), Qualifizierte Elektronische Signatur (QES), Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die Elektronische Patientenakte (ePA) und das Elektronische Rezept (e-Rezept). |
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheingung (eAU) oder der Elektronische Heil- und Kostenplan (eHKP) sind TI Fachverfahren, welche einer genauen Spezifikation entsprechen. Die Spezifikation erlaubt es, dass Medizinische Informationsobjekte in einem Datenaustausch von Primär- zu Primärsystem möglich wird. |
VPN steht für virtuelles privates Netzwerk. Technologisch ist das mit einem geschlossenem Netzwerk im Internet vergleichbar. Solange in dieses Netzwerk kein unberechtigter Dritter eintritt, ist das Netzwerk sicher. |