Die ePA gibt Rehaeinrichtungen, Krankenhäusern, Ärzten, Psychotherapeuten, Apotheken und Patienten erstmals gemeinsam Zugriff auf Daten innerhalb der TI. Die ePA speichert medizinische Daten aus Untersuchungen und Behandlungen über Praxis-, Krankenhaus- und Rehaeinrichtungsgrenzen hinweg. Die Datenhoheit liegt beim Patienten. Die Einrichtung und Nutzung einer ePA, die der Patient von seiner Krankenkasse erhält, ist für ihn freiwillig. Er profitiert davon, jederzeit und überall online auf seine Gesundheitsdaten zuzugreifen. Welche Informationen können in der ePA gespeichert werden?
• Befunde
• Diagnosen
• Therapiemaßnahmen
• Behandlungsberichte
• Medikationsplan
• Arztbriefe
• Notfalldatensatz
Ab 2022 können weitere Dokumente und Untersuchungsergebnisse in der ePA abgelegt werden; beispielsweise Impfpass, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder, Zahnbonusheft oder Laborergebnisse.