Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum 1. Januar 2020 das Recht der Eingliederungshilfe neu geregelt. Doch Routine und den roten Faden sucht man bislang vergebens. Statt einer gewissen Harmonisierung, „sprießen“ in fast jedem Bundesland eigene Interpretationen und Ausprägungen: ITP, PiT, BE.Ni, BEI_BW und BEI_NRW erfordern neue Strukturen, Prozesse und Dokumentationsformen und BTHG Assistenzleistungen in der Eingliederungshilfe.
Um alle Facetten der BTHG Umsetzung abzubilden, braucht es ein prozessorientiertes, hochintegriertes System, das die unterschiedlichen Informationsflüsse verschiedener Fachanwendungen (wie Klientenverwaltung, Verlaufs- und Betreuungsdokumentation und
-abrechnung, Dienstplanung) in geeigneter Weise unterstützt. Maßnahmen- und Zieldokumentation mit Fokus auf die Kontrolle von "Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit" müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Wir lassen Sie bei der Umsetzung der BTHG-Reformstufen nicht alleine. Mit den speziellen extrem flexiblen BTHG-Funktionen bzw. Extras der CGM SOZIAL Suite und dem Know-how unserer Berater:innen unterstützen wir Sie individuell und bedarfsgerecht.
CGM SOZIAL BTHG bietet Einrichtungen der Behindertenhilfe und Jugendhilfe Entlastung, Effizienz und ein Plus an Transparenz. Und schaffen eine gute Basis für weitere Entscheidungen des Gesetzgebers.
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