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Win-win: Meilenstein PAR-Richtlinie

28. Mai 2021 | Nicole Graf
Zahnärztin Mundschutz

Hilfreiche Tools für patientenindividuelle Präventionspläne 

Im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis fehlten im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung bislang verankerte Leistungen. Mit der neuen Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis (PAR) wollen der Gemeinsame Bundesausschuss und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung das ändern. Angepasst an den Wissensstand der Forschung gilt das Konzept als wichtiger versorgungspolitischer Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Mundgesundheit.

Neue PAR-Richtlinie war überfällig

Am 1. Juli tritt sie in Kraft: Die neue PAR-Richtlinie. Sie soll für Patienten wie Zahnmediziner eine Win-win-Situation schaffen. Denn sie sorgt erstmals für eine moderne Behandlung nach aktuellem wissenschaftlichem Stand. Für viele Zahnärztinnen und Zahnärzte steht fest: Die Richtlinie spiegelt endlich das wider, was die Zahnmediziner in der Behandlung von Parodontalerkrankungen tagtäglich leisten.

Sprechende Zahnmedizin und Langzeiterfolg

Dabei setzt die Richtlinie weitere wichtige Faktoren in den Fokus: So wird die sprechende Zahnmedizin erstmals in einer Behandlungsrichtlinie verankert. Für eine bessere Patientenadhärenz sollen eine persönliche Unterweisung im Bereich Mundhygiene und ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch stattfinden. Mit der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) soll eine strukturierte Nachsorge etabliert werden, die den Langzeiterfolg der Behandlung sichert. So sollen Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates künftig von einer systematischen Diagnostik und nachhaltigen Behandlung profitieren.

Details zur Vergütung noch offen

Während über die Vorteile der neuen PAR-Richtlinie in der Zahnärzteschaft größtenteils Einigkeit herrscht, gilt es letzte offene Fragen zu klären. So stehen noch Entscheidungen bezüglich der Vergütung und der Vergütungsobergrenzen für Parodontitis-Behandlungen aus.

Zudem ist die digitale Therapiebeantragung bei der Krankenkasse voraussichtlich zum 1. Juli noch nicht mittels digitaler Datensätze möglich. Zumindest für einen Übergangszeitraum werden Zahnmediziner hier wohl noch auf die Papierform zurückgreifen müssen. Fest steht jedoch: Die neue PAR-Richtlinie wird die Realität in Deutschlands Zahnarztpraxen deutlich besser abbilden, als dies bisher möglich war.

Clevere Tools für Zahnärzte

Die CGM Dentalsysteme unterstützen Ärzte bei der Umsetzung der neuen Anforderungen mit den Modulen „Z1 Karies- und PAR-Risikoanalyse“ und „Z1 Perio-Prevention“. So erstellen Praxen mit Hilfe der Tools individuelle Präventionspläne und behalten geplante Therapien ihrer Patienten aufgrund von Risikobeurteilungen stets im Blick. Mit CGM Z1.PRO verschlanken Zahnärzte darüber hinaus Arbeitsabläufe, steigern die Patientenzufriedenheit und sparen Zeit bei Verwaltungsaufgaben.

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