Und plötzlich war Weihnachten - so oder so ähnlich kann man sich auch die Vorbereitungen für eine Praxis-Nachfolge vorstellen. Denn laut Experten starten ca. 80% der Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern mit ihren Bemühungen einfach zu spät.
Dieser verspätete Start hat natürlich sehr vielschichtige Gründe, die alle sehr gut nachvollziehbar sind. Am Ende aber empfehlen die Experten, dass man mind. 5 Jahre vor dem geplanten Abgabetermin mit den Vorbereitungen beginnen sollte.
Wichtig hierbei ist ein Gespräch mit einer Anwaltskanzlei für Medizinrecht, die sich auf Praxisabgaben spezialisiert hat und natürlich dem Steuerberater des Vertrauens, der die wirtschaftliche Lage perfekt einordnen kann. Oft müssen eigentumsrechtliche Fragen im Vorfeld geklärt werden, die – wie wir alle wissen – einige Zeit beanspruchen.
Aber wie an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger kommen? Eine gute Nachricht wird ab diesem Jahr diese Frage etwas entspannen können. Denn ab dem September 2023 müssen – aufgrund der Änderungen in der Prüfungsordnung – alle Zahnmedizin-Studierenden im 6. Semester eine Famulatur absolvieren. Und hier liegt die Chance für betroffene Praxen. Denn sofern sich die Praxen bereit erklären, junge Studierende für eine Famulatur aufzunehmen, so besteht die Chance, eine geeignete Kandidatin oder einen geeigneten Kandidaten zu finden und an sich zu binden.
Diese Chance sollten sich Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber auf keinen Fall entgehen lassen, denn auch schon in einem sehr frühen Stadium der zahnmedizinischen Ausbildung lässt sich feststellen, ob die Studierenden Interesse an einer späteren Praxisübernahme haben oder wie so viele ein Angestelltenverhältnis anstreben.
Unsere Empfehlung: Werden Sie Famulatur-Praxis
Melden Sie sich als Famulatur-Praxis an und nutzen Sie die Chance, junge Studierende kennenzulernen und auszubilden. Sie werden schnell feststellen, dass diese neue Herausforderung sich lohnen kann.
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