Die vierte Corona-Welle brechen: Das ist das Ziel in der aktuellen Zeit. Um dieses zu erreichen, hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 2. Dezember unter anderem die Beschleunigung der Impfkampagne durch Einbeziehung weiterer Berufsgruppen, die impfen sollen, beschlossen. Konkret sollen Apotheker:innen neben Zahnärzt:innen und Tierärzt:innen in die nationale Impfkampagne aufgenommen werden. Der Bundestag hat bereits über einen Gesetzentwurf beraten.
Bundestag und Bundesrat: Gesetz zugestimmt
Am letzten Dienstag (7. Dezember) debattierte der Bundestag in erster Lesung über einen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“. Der Entwurf kam von SPD, Grünen und FDP und plant neben der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Erweiterung des berechtigten Personenkreises zur Durchführung von COVID-19-Impfungen. Die Berechtigung zur Ausübung der Schutzimpfung soll für einen vorübergehenden Zeitraum und nur mit Erfüllung der dafür erforderlichen fachlichen Voraussetzungen, z. B einer entsprechenden Schulung, möglich sein. Um das bereits zuvor kommunizierte Ziel der Bundesregierung zu erreichen, ist General Carsten Breuer als erfahrener Logistiker an der Spitze des neuen Krisenstabs im Kanzleramt eingesetzt. Ziel ist es, bis Jahresende 30 Millionen Impfungen zu ermöglichen.
Auch der Bundesrat stimmte dem Gesetz am 10. Dezember 2021 zu. Die rechtlichen Weichen für Covid-19-Impfungen durch Apotheker:innen sind somit gestellt. Zusätzlich wurde die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die ab März 2022 scharf gestellt wird.
Informationen für Apotheker:innen
Bei für Grippeimpfungen geschulten Apotheker:innen könnte es also bald schon losgehen. Laut ABDA sind aktuell etwa 2.600 Apotheker:innen für Grippeimpfungen geschult. Möglich gemacht haben das diverse Modellprojekte im vergangenen Jahr. Einige Apotheker:innen haben bereits eine spezielle Schulung für Impfungen gegen COVID-19 absolviert. Neben entsprechender Schulung ist auch die Verfügbarkeit passender Räumlichkeiten zur Durchführung der Impfungen notwendig. Alternativ können Apotheker:innen in andere „geeignete Strukturen“ wie mobile Impfteams eingebunden werden. Nach dem vorliegenden Gesetz sollen die Impfungen bereits bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, möglich sein. Dies gilt allerdings nur für Apotheker:innen die eine Schulung für Covid-19-Impfungen absolviert haben. Apotheker:innen, die eine Schulung für Grippeschutzimpfungen abgeschlossen haben, können Personen ab 18 Jahren gegen Covid-19 impfen. Nur durch eine Ergänzungsschulung sind sie auch berechtigt die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre gegen Corona zu impfen. Zusätzlich besteht für Apotheker:innen die Möglichkeit, auf „Delegation ärztlicher Aufgaben“ das Impfen zu übernehmen.
Unterstützung von CGM LAUER
Bei positiver Verabschiedung des Gesetzentwurfs steht CGM LAUER impfenden Apotheker:innen wie schon bei den Grippeschutzimpfungen zur Seite. Apotheker:innen, die dann COVID-19-Impfungen durchführen möchten, können bei der Abrechnung von Impfstoff und Impfprozess auf Softwarelösungen von CGM LAUER zählen.