Eigentlich ist es beschlossene Sache: Bis zum 30. Juni dieses Jahres soll die technische Infrastruktur für das E-Rezept aufgebaut sein. Der Bundestag hatte die gematik mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) damit beauftragt. Bevor das digitale Format ab Januar 2022 verpflichtend wird, werden bereits ab Juli 2021 erste E-Rezepte in der Offizin auftauchen. Inwiefern sind Apotheken und Kunden darauf vorbereitet? Ein kurzer Einblick in den Sachstand.
64 % der Apotheken für E-Rezept gewappnet
Laut der aktuellen Umfrage „Status Quo 2021: Digitalisierung in der Apotheke“ von aposcope sehen sich 64 % der Apothekerinnen und Apotheker für das E-Rezept gut gewappnet. Noch keine Maßnahmen für die Einführung des E-Rezeptes ergriffen zu haben, gaben nur 2 % der Befragten an. Ab Mitte 2021 können Ärzte ihren Patienten Rezepte digital bereitstellen. Dafür erhalten die Patienten von ihrem Arzt digital oder ausgedruckt einen QR-Code zu ihrem Rezept. Diesen können sie dann in der Apotheke einlösen. Mit der Einführung des E-Rezeptes geht eine neue Qualität der Sicherheit, Effizienz, Logistik und des Komforts in der Arzneimittelversorgung einher. Die Teilnahme am E-Rezept nach gematik-Spezifikation erfordert einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Am 30. September 2020 ist die gesetzliche Anschlussfrist an die Telematikinfrastruktur abgelaufen. Dennoch geben über 28 % der befragten Apothekerinnen und Apotheker an, noch nicht an die TI angebunden zu sein. Zwar sieht der Gesetzgeber keine Sanktionen vor, doch ist ein Anschluss dennoch ratsam, um E-Rezepte ab 1. Juli auch empfangen zu können.
Komponenten der Telematikinfrastruktur für Apotheken
Wer also jetzt noch nicht an die TI angeschlossen ist, sollte sich schnellstmöglich informieren. Folgende Komponenten müssen für den Anschluss an die TI berücksichtigt werden:
- E-Health-Konnektor: Der Konnektor ist das Herz der TI – er verbindet die Primärsysteme (wie das Apothekenmanagementsystem) sicher mit der zentralen Telematikinfrastruktur und den E-Health-Kartenterminals.*
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Damit weisen sich Vertreter des Gesundheitswesens für die Teilnahme an der TI aus.
- Institutionskarte (SMC-B): Sie dient der Authentifizierung der Apotheke gegenüber den Diensten der TI.
- Kartenterminal: Mit den durch die gematik zugelassenen und durch das BSI zertifizierten E-Health-Kartenterminals werden die elektronische Gesundheitskarte (eGK), der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) eingelesen.
Kundeninformation zum E-Rezept für mehr Akzeptanz
Ein wesentlicher Treiber der Verwendung digitaler Dienste wie dem E-Rezept kann auch der Kunde sein. Hier ist es wichtig, frühzeitig zu sensibilisieren und zu informieren, um die Akzeptanz des neuen Services positiv zu beeinflussen. 37 % der Apothekerinnen und Apotheker haben ihre Kunden nach eigenen Angaben bereits über die bevorstehende Einführung des E-Rezeptes informiert. Zudem planen 25 % der Befragten zum Start der elektronischen Verordnungen besondere Aktionen. Klar ist, dass die Digitalisierung in der Medizinbranche voranschreiten wird und die Telematikinfrastruktur hierbei einen wesentlichen Bestandteil bildet. Mit CGM LAUER und WINAPO® ux sind Sie bestens für die TI gerüstet.
Apotheker Dr. Hendrik Niemann ist von den Vorteilen der sektorenübergreifenden, sicheren Vernetzung der TI überzeugt:
*Um ab Juli elektronische Patientenakten befüllen zu können, müssen Institutionen an die TI angebunden sein, ihren Konnektor auf die ePA Fachanwendung upgraden und das ePA-Modul ihres Primärsystemherstellers freischalten. Aktuelle Fördermöglichkeiten zum ePA Upgrade befinden sich noch in finaler politischer Abstimmung.