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E-Rezept und elektronische Patientenakte: Digitalisierungsgesetz – Klappe, die Dritte

4. Februar 2021 | Julia Girnus
Digitale Zukunft

Das dritte Digitalisierungsgesetz (DVPMG) kommt. Denn erwartungsgemäß hat das Kabinett dem Entwurf des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) zugestimmt. Für Apotheken wird es vor allem beim E-Rezept und der elektronischen Patientenakte spannend. 

Das Kabinett hat den Weg frei gemacht für das DVPMG, in dem sich vieles um die elektronische Patientenakte (ePA) dreht. Dies hat auch für Apotheken Konsequenzen – erst recht vor dem Hintergrund der ebenfalls geplanten Nutzungsausweitung des E-Rezepts.

Digital verordnet – digital abgerufen

Wer künftig bspw. eine digitale Verordnung in einer Apotheke einlösen will – und zwar nach Plänen Spahns europaweit – soll diese über eine digitale Identität sicher abrufen können. Das bedeute vor allem eine Vereinfachung für Patienten, die viele Verordnungen einlösen müssen. Aber auch für den Fall, dass der 2D-Code einer Verordnung nicht lesbar ist, schaffe der digitale Zugang Abhilfe.

Zudem sollen Versicherte die Daten ihrer eingelösten E-Rezepte bei Bedarf in die ePA einstellen können, sodass eine lückenlose Arzneimittelhistorie entsteht. Der Hintergrund: Informationen aus E-Rezept-Anwendungen werden nach 100 Tagen automatisch gelöscht.

TI-Mehrwertanwendungen in WINAPO® ux

gematik stellt technische Weichen

Die technischen Weichen hierfür soll bis zum 1. April 2022 die gematik stellen – und zwar auch für Anwendungen außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). In diesem Zusammenhang wird der Deutsche Apothekerverband verpflichtet, sein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken der gematik zu übermitteln. Diese darf die Daten ausschließlich für die „Herausgabe von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerorganisationen“ nutzen.

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