Laut einer Forsa-Umfrage können sich 76 % der Befragten vorstellen, Impfangebote in der Apotheke zu nutzen. Mit den gesetzlichen Änderungen im Dezember und Januar wurden die nötigen Voraussetzungen geschaffen, die es Apotheker:innen ermöglichen, in die nationale Impfkampagne einzusteigen. Damit Apotheker:innen impfen können, müssen einige Dinge beachtet werden.
Bevor Apotheker:innen Impfungen gegen Covid-19 durchführen können, müssen sie eine spezielle ärztliche Schulung absolvieren. Zudem gilt es, bestimmte Anforderungen an die Ausstattung der Räumlichkeiten, in denen geimpft wird, zu erfüllen. Laut Änderung der Coronavirus-Impfverordnung im Januar sind Apotheken zudem berechtigt, Impfstoffe, Impfbesteck und Impfzubehör unentgeltlich zur eigenen Verwendung zu beziehen. Seit dem 1. Februar 2022 dürfen Apotheken nun Impfstoffbestellungen aufgeben. Für die Bestellung gelten die gleichen Regeln wie für Ärzt:innen. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Berechtigung zur Durchführung von Corona-Impfungen. Sofern alles erfüllt ist, dürfen Apotheker:innen ab dem 8. Februar 2022 offiziell gegen Covid-19 impfen. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind befristet bis zum 31. Dezember 2022 und legen fest, dass von Apotheker:innen nur Personen geimpft werden dürfen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.
Um die Organisation von Impfterminen in der Apotheke zu erleichtern, empfiehlt es sich, ein Impfmanagement-Tool einzusetzen. IhreApotheken.de – Partner von CGM LAUER – bietet Apotheker:innen kostenfrei ein praktisches Impfmanagement-Tool an, mit dem sie Impftermine einstellen, Dokumente bereitstellen und Termine verwalten können.
Sobald die Spezifikationen zur Abrechnung von Corona-Impfungen von offizieller Seite bekannt gegeben werden, können Sie mit WINAPO® Abrechnungen durchführen. Die entsprechende Funktion wird dann automatisch über das nächste Update eingespielt. Wir informieren Sie, sobald wir Genaueres wissen.