Elektronische Gesundheitskarten auch außerhalb der Praxisräume einlesen: Dies ist nun auch für Psychotherapeut:innen möglich. Rückwirkend ab Oktober 2021 haben sie in zwei Fällen Anspruch auf Kostenerstattung für mobile Kartenterminals.
Führen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume durch, haben sie nun rückwirkend ab Oktober 2021 Anspruch auf ein mobiles Kartenterminal. Grundlage ist eine Erweiterung der Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) durch den KBV und den GKV-Spitzenverband.
Einmalig 350 Euro je Gerät
Psychotherapeut:innen haben in diesen beiden Fällen nun denselben Anspruch wie Vertragsärzt:innen: Einmalig erhalten sie 350 Euro je Gerät. Je Quartal erhalten sie darüber hinaus auch Betriebskosten in Höhe von 23,25 Euro für den dazugehörigen Praxisausweis (SMC-B) erstattet.
Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten
Mit den mobilen Kartenterminals lassen sich die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) von Versicherten auch außerhalb der eigenen Praxisräume einlesen und damit administrativer Aufwand minimieren. Für Vertragsärzt:innen gilt diese Regelung für Hausbesuche, ambulante Behandlungen in stationären Pflegeeinrichtungen auf Basis von Kooperationsverträgen ( 119b Absatz 1 SGB V) sowie für die Arbeit in ausgelagerten Praxisstätten.