Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung zugestimmt. „Damit die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im Alltag weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Fortbestehen der durch die COVID-19-Pandemie bedingten Einschränkungen auf die seit Monaten bewährten Maßnahmen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zurückgreifen zu können, werden diese auf Grundlage der Verordnungsermächtigung in § 152 SGB XI um drei Monate bis einschließlich 30. September 2021 verlängert. Die Sonderregelung zum Pflegeunterstützungsgeld wird um sechs Monate bis einschließlich 31. Dezember 2021 verlängert“, heißt es in der Drucksache des Bundesgesundheitsministeriums.
Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt weiterhin als hoch ein. Die Datenlage lasse auf eine erhöhte Übertragbarkeit der Varianten von SARS-CoV-2 und potenziell schwerere Krankheitsverläufe hinweisen. Demzufolge könne die Verbreitung neuer Varianten zu einer schnellen Zunahme der Fallzahlen und der Verschlechterung der Lage beitragen.
„Wir sind erleichtert über die Zustimmung des Bundesrates zur Fortsetzung des Rettungsschirms Pflege“, so der Kommentar von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). „Es ist richtig und wichtig, dass den Pflegeeinrichtungen auch weiterhin die nötige wirtschaftliche Sicherheit gegeben wird. Dies schützt die pflegerische Infrastruktur und damit auch die Beschäftigten sowie die Pflegebedürftigen. Unterstützt durch die fortschreitende Impfkampagne kann der verantwortungsvolle Weg zurück zu einer normalen Versorgung gegangen werden.“