Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – diese Ziele visiert das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) an, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für die Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester.“
So können Pflegebedürftige künftig mit Hilfe von digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) den eigenen Gesundheitszustand stabilisieren oder verbessern. Der Einsatz mobiler Endgeräte oder browserbasierter Webanwendungen ermöglicht zum Beispiel Übungen zur Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz oder erleichtert die Dekubitusversorgung. Zudem wird eine Verbesserung der Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften versprochen. Zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein neues Verfahren geschaffen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.