Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sind digitale Helfer, die auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung zur Verfügung stehen. Sie können von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern. Dies geschieht zum Beispiel durch Trainings zu Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz oder Versorgung von Menschen mit Dekubitus. Zudem lässt sich die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern. Zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ein neues Verfahren geschaffen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.