Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen, mehr Personal in der Altenpflege und mehr Stellen in der Geburtshilfe – das sind die wesentlichen Ziele des „Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG). So werden durch die Pflegeversicherung mit Jahresbeginn 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege finanziert. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll dadurch nicht steigen, die Stellen werden vollständig von der Pflegeversicherung abgedeckt.
Ein Vergütungszuschlag für zusätzliche Pflegehilfskraftstellen könne im Rahmen der kommenden regulären Pflegesatzverhandlung vereinbart werden oder auch davon losgelöst nach Aufforderung durch eine Vertragspartei erfolgen, teilt das Pflegenetzwerk Deutschland mit. Weitere Details zu einer länderübergreifend einheitlichen Vorgehensweise seien vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen noch festzulegen. Im vereinfachten Mitteilungsverfahren lasse sich bis zu der Vereinbarung eines Vergütungszuschlags eine vorläufige Finanzierung des gewünschten Stellenzuwachses umsetzen.