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Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes liegt vor

10. Januar 2022
Pflegegesetz in Niedersachsen

Die COVID-Pandemie führt uns in besonderem Maße vor Augen, wie unverzichtbar die Arbeit von Pflegekräften ist. Nicht nur in den Krankenhäusern, wo derzeit wieder viele Erkrankte um ihr Leben ringen, sondern auch in den vielen Pflegeheimen leisten Pflegekräfte Großartiges. Dabei gehen sie oftmals an die Grenzen der Belastbarkeit – und auch darüber hinaus“, so die niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens in einer Rede vor dem Landtag. „Aber Pflegekräfte arbeiten nicht erst seit der Pandemie am Limit“, führt die Ministerin aus. „Auch schon vorher waren die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte nicht zufriedenstellend. Insbesondere spiegelte sich die harte Arbeit nicht in der Entlohnung wider. Im Koalitionsvertrag haben wir uns daher das Ziel formuliert, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Nur so können wir auch zukünftig noch eine gute und verlässliche pflegerische Versorgung sicherstellen. Denn der Fachkräftemangel in der Pflege macht sich immer stärker bemerkbar.“ Daher sei die Zahlung tarifgerechter Löhne dabei ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dieses Ziel werde in der nun vorliegenden Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes aufgegriffen. „Kernelement der Gesetzesänderung“, so Behrens, „ist die Koppelung der Investitionskostenförderung des Landes an eine tarifgerechte Entlohnung der Pflegekräfte.“ Die Novelle biete jedoch noch weitere Verbesserungen für die pflegerische Versorgung. „Es wird eine Beschwerdestelle Pflege geschaffen, die im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt wird. An diese können sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände können so früher aufgedeckt und Fehlentwicklungen kann entgegengewirkt werden.“

Die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen – Landespflegebericht, örtliche Pflegeberichte und Pflegekonferenzen – würden besser aufeinander abgestimmt und konsequent genutzt. „Hierdurch werden wir regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten sowie die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranbringen. Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein“, verspricht Behrens.

Zudem ist die Verbesserung der Versorgungslage mit Kurzzeitpflegeplätzen in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden. „Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze nimmt seit Jahren stetig ab. Der Bedarf ist jedoch weiterhin vorhanden“, betont Ministerin Behrens. „Um diese Situation zu entspannen, wollen wir noch vorhandene Kapazitätsreserven in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Kurzzeitpflege mobilisieren. Zukünftig wollen wir vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Hierfür sind 5,5 Millionen Euro pro Jahr in den Haushalt eingeplant.“

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