Diese Voraussetzungen müssen Ärzt:innen für die elektronische Verordnung schaffen
Der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb des E-Rezepts wird in diesem Jahr nicht nur schrittweise fortgesetzt, er soll darüber hinaus auch weiter ausgeweitet werden: so die Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Dadurch sollen die notwendigen Rahmenbedingungen für den bundesweiten Rollout der elektronischen Verordnung möglichst schnell geschaffen werden. Ärzt:innen sollten die Zeit bereits nutzen, um ihre Praxis für die dann verpflichtende Einführung des E-Rezepts startklar zu machen.
Technische Voraussetzungen für das E-Rezept
Um das E-Rezept im Rahmen der medizinischen Versorgung einsetzen zu können, müssen – neben einer Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) – folgende technischen Voraussetzungen geschaffen werden:
- Elektronischer Heilberufsausweis
Alle Ärzt:innen benötigen einen aktivierten und funktionsfähigen elektronischen HBA der 2. Generation (eHBA G2). Die zugehörige PIN muss bekannt sein, da nur mit dieser eine qualifizierte elektronische Signatur durchgeführt werden kann.
Der eHBA kann bei der zuständigen Ärztekammer beantragt werden.
- Konnektor mit Komfortsignaturfunktionalität
Der Konnektor, mit dem die Praxis an die TI angebunden ist, sollte die Komfortsignatur für den eHBA unterstützen. Benötigt wird hierfür ein Konnektor der Updatestufe Produkttypversion 4 (PTV4) beziehungsweise PTV4+.
- E-Health-Kartenterminal
Möglicherweise sind weitere E-Health-Kartenterminals notwendig, um auch in den Behandlungsräumen mittels Komfortsignatur ein E-Rezept ausstellen und elektronisch signieren zu können.
- Update der Praxissoftware
Die in der Praxis eingesetzte Praxissoftware muss die E-Rezept-Funktionalitäten unterstützen. Zudem ist die Zertifizierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) notwendig. Die Arztinformationssysteme der CGM haben die notwendigen Zertifizierungsprozesse im 4. Quartal 2021 erfolgreich abgeschlossen.
- Druckereinstellungen prüfen
Wünscht sich eine Patientin oder ein Patient zusätzlich die Papierform des E-Rezepts, so ist kein spezieller Vordruck notwendig. Ein Ausdruck mittels eines Tintenstrahl- oder Laserdruckers auf ein gewöhnliches DIN-A5- oder DIN-A4-Papier genügt. (Hinweis: Der Ausdruck des E-Rezeptes erfolgt dabei immer im Format DIN-A5, auch wenn ein DIN-A4-Papier eingelegt ist.)
Der Rezeptcode muss auf dem Ausdruck vollständig zu sehen sein und über eine ausreichend hohe Auflösung (mindestens 300dpi) verfügen, um mit der E-Rezept-App eingescannt werden zu können.
- Testversion prüfen
Bereits vor dem erstmaligen Ausstellen eines E-Rezepts sollte mithilfe eines Test-E-Rezepts geprüft werden, ob die Informationen zur eigenen Praxis sinnvoll auf dem Ausdruck (und auch in der E-Rezept-App) angezeigt werden. Das bedeutet, die Angaben zur Praxis (u. a. Praxisname und Telefonnummer) müssen in der App und auf dem Ausdruck gut erkennbar sein.
Höhere Arzneimitteltherapiesicherheit durch das E-Rezept
Insgesamt betrachtet verbessert das E-Rezept die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung und schafft gleichzeitig die Grundlage für eine optimierte Arzneimitteltherapiesicherheit. Denn das E-Rezept soll zukünftig unvollständige, fehlerhafte oder gefälschte Verordnungen vermeiden. Pflichtfelder sollen darüber hinaus verhindern, dass wichtige Angaben fehlen. Das E-Rezept bringt Ärzt:innen, Patient:innen und Apotheken zusammen und schafft eine lückenlose Medikamentendokumentation und damit mehr Sicherheit für alle Akteur:innen.
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