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Innovationszuschlag der TK im HZV: Alles was Sie für Ihre Arztpraxis wissen müssen
Am 1. Juli 2024 ist der überarbeitete Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und den Hausärztinnen- und Hausärzteverbänden in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Änderungen zielen darauf ab, die bürokratischen Hürden zu senken und gleichzeitig innovative Versorgungsansätze zu fördern. Doch was bedeuten diese Neuerungen konkret für die Hausarztpraxen? Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick zu Teilnahmevoraussetzungen, Förderungshöhe, Abrechnung und vieles mehr.
1. Entbürokratisierung und mehr Zeit für Patientinnen und Patienten
Eine der wichtigsten Änderungen im neuen HZV-Vertrag ist die spürbare Entbürokratisierung. Durch die stärkere Pauschalierung der Vergütung können sich die Praxen wieder verstärkt auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren, anstatt sich mit bürokratischen Aufgaben zu belasten. Dies schafft nicht nur mehr Zeit, sondern auch eine gesteigerte Zufriedenheit bei den Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Teams.
2. Innovationszuschlag: Anreize für moderne Praxisführung
Der TK Innovationszuschlag wurde weiterentwickelt, um moderne und effiziente Praxisstrukturen zu fördern. Hausarztpraxen können zukünftig bereits ab dem Nachweis des ersten innovativen Strukturmerkmals, wie der Bereitstellung online buchbarer Termine oder der Anwendung eines AMTS-Moduls (z. B. THERAFOX PRO), von diesem Zuschlag profitieren. Diese Neuerung bietet einen finanziellen Anreiz, digitale Lösungen und moderne Management-Tools in den Praxisalltag zu integrieren.
Auch das Engagement für Nachhaltigkeit wird belohnt. Praxen, die das Siegel „Nachhaltige Praxis – Klima. Umwelt. Mensch“ vorweisen, das vom aQua-Institut und der Techniker Krankenkasse entwickelt wurde, erhalten ebenfalls einen Innovationszuschlag. Dies fördert umweltfreundliche Praktiken und trägt zur Anpassung an den Klimawandel bei.
4. Neue Struktur- und Qualitätspauschale
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung der Struktur- und Qualitätspauschale. Diese Pauschale gilt für alle eingeschriebenen Versicherten und beträgt sechs Euro pro Quartal. Diese zusätzliche Vergütung soll die Qualität der Versorgung sichern und die finanzielle Planung der Praxen stabilisieren.
5. Vereinfachte Vergütung für chronisch Kranke
Die Vergütung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen wird durch die verbindliche Festlegung der sogenannten P3-Pauschale auf 20 Euro vereinfacht. Diese Maßnahme sorgt für eine klare und transparente Vergütungsstruktur und erleichtert die finanzielle Planung.
6. Stärkung der Versorgungssteuerung
Der neue Vertrag unterstützt zudem die Versorgungssteuerung durch moderne digitale Tools. So wird der Einsatz von Arriba, einem digitalen Tool zur Unterstützung der partizipativen Entscheidungsfindung, stärker gefördert. Insbesondere das Modul zur Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren soll die Wirkung auf das Verordnungsverhalten evaluieren. Zudem legt das Geriatrie-Modul den Fokus auf die verbesserte Versorgung hochbetagter Patientinnen und Patienten.
Fazit: Mehr Effizienz und Qualität in der Versorgung
Der neue TK HZV-Vertrag bietet zahlreiche Vorteile für Hausarztpraxen. Durch die Entbürokratisierung und stärkere Pauschalierung der Vergütung können sich Ärztinnen und Ärzte wieder verstärkt auf die Patientenversorgung konzentrieren. Die Innovationszuschläge ab 2024 fördern den Einsatz moderner, digitaler Lösungen und Management-Tools, während Nachhaltigkeitszuschläge umweltfreundliche Praxispraktiken unterstützen. Die Einführung neuer Struktur- und Qualitätspauschalen sowie die vereinfachte Vergütung chronisch Kranker sorgen zudem für finanzielle Stabilität und Planungssicherheit. Insgesamt schafft der Vertrag eine zukunftsfähige Basis für eine effizientere und qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung.
Digitale Lösungen zur Sicherung der Innovationzuschläge
Optimieren Sie Ihre Praxis mit digitalen Modulen und erfüllen Sie dadurch mühelos die neuen HZV-Vertragsbedingungen. Sichern Sie sich damit bis zu 44 Euro pro TK-Patient und Jahr für Ihre Praxiskasse. Hier drei Beispiele:
CLICKDOC Kalender: Ihr digitaler Kalender mit Online-Terminbuchung und Terminerinnerung sorgt für eine optimale Auslastung Ihrer Praxisräume und Ressourcen.
ImpfDocNE: Voll in Ihre CGM-Praxissoftware integriert unterstützt Sie ImpfDocNE beim Impfmanagement indem u. a. Gefährdungsgrößen aufgrund von Vorerkrankungen bei Patientinnen und Patienten automatisch erkannt werden.
THERAFOX PRO: THERAFOX PRO AMTS prüft die Medikation auf mögliche Arzneimitteltherapierisiken während der Verordnung. Jetzt neu mit zusätzlichen Features.
Wir beraten Sie rund um den neuen TK-HZV-Vertrag
Gerne bieten wir Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Beratung, um gemeinsam zu prüfen, welche durch den neuen TK-HZV-Vertrag geförderten Module bei Ihnen noch nicht im Einsatz sind.