Am 1. Juli 2024 ist der überarbeitete Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und den Hausärztinnen- und Hausärzteverbänden in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Änderungen zielen darauf ab, die bürokratischen Hürden zu senken und gleichzeitig innovative Versorgungsansätze zu fördern. Doch was bedeuten diese Neuerungen konkret für die Hausarztpraxen? Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick zu Teilnahmevoraussetzungen, Förderungshöhe, Abrechnung und vieles mehr.
Eine der wichtigsten Änderungen im neuen HZV-Vertrag ist die spürbare Entbürokratisierung. Durch die stärkere Pauschalierung der Vergütung können sich die Praxen wieder verstärkt auf die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten konzentrieren, anstatt sich mit bürokratischen Aufgaben zu belasten. Dies schafft nicht nur mehr Zeit, sondern auch eine gesteigerte Zufriedenheit bei den Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Teams.
Der TK Innovationszuschlag wurde weiterentwickelt, um moderne und effiziente Praxisstrukturen zu fördern. Hausarztpraxen können zukünftig bereits ab dem Nachweis des ersten innovativen Strukturmerkmals, wie der Bereitstellung online buchbarer Termine oder der Anwendung eines AMTS-Moduls (z. B. THERAFOX PRO), von diesem Zuschlag profitieren. Diese Neuerung bietet einen finanziellen Anreiz, digitale Lösungen und moderne Management-Tools in den Praxisalltag zu integrieren.
Auch das Engagement für Nachhaltigkeit wird belohnt. Praxen, die das Siegel „Nachhaltige Praxis – Klima. Umwelt. Mensch“ vorweisen, das vom aQua-Institut und der Techniker Krankenkasse entwickelt wurde, erhalten ebenfalls einen Innovationszuschlag. Dies fördert umweltfreundliche Praktiken und trägt zur Anpassung an den Klimawandel bei.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung der Struktur- und Qualitätspauschale. Diese Pauschale gilt für alle eingeschriebenen Versicherten und beträgt sechs Euro pro Quartal. Diese zusätzliche Vergütung soll die Qualität der Versorgung sichern und die finanzielle Planung der Praxen stabilisieren.
Die Vergütung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen wird durch die verbindliche Festlegung der sogenannten P3-Pauschale auf 20 Euro vereinfacht. Diese Maßnahme sorgt für eine klare und transparente Vergütungsstruktur und erleichtert die finanzielle Planung.
Der neue Vertrag unterstützt zudem die Versorgungssteuerung durch moderne digitale Tools. So wird der Einsatz von Arriba, einem digitalen Tool zur Unterstützung der partizipativen Entscheidungsfindung, stärker gefördert. Insbesondere das Modul zur Verordnung von Protonenpumpeninhibitoren soll die Wirkung auf das Verordnungsverhalten evaluieren. Zudem legt das Geriatrie-Modul den Fokus auf die verbesserte Versorgung hochbetagter Patientinnen und Patienten.
Der neue TK HZV-Vertrag bietet zahlreiche Vorteile für Hausarztpraxen. Durch die Entbürokratisierung und stärkere Pauschalierung der Vergütung können sich Ärztinnen und Ärzte wieder verstärkt auf die Patientenversorgung konzentrieren. Die Innovationszuschläge ab 2024 fördern den Einsatz moderner, digitaler Lösungen und Management-Tools, während Nachhaltigkeitszuschläge umweltfreundliche Praxispraktiken unterstützen. Die Einführung neuer Struktur- und Qualitätspauschalen sowie die vereinfachte Vergütung chronisch Kranker sorgen zudem für finanzielle Stabilität und Planungssicherheit. Insgesamt schafft der Vertrag eine zukunftsfähige Basis für eine effizientere und qualitativ hochwertige hausärztliche Versorgung.
Die Pauschalen des neuen TK-HZV-Vertrags im Überblick.
Optimieren Sie Ihre Praxis mit digitalen Modulen und erfüllen Sie dadurch mühelos die neuen HZV-Vertragsbedingungen. Sichern Sie sich damit bis zu 44 Euro pro TK-Patient und Jahr für Ihre Praxiskasse. Hier drei Beispiele: