Honorar für E-Arztbrief nur noch über KIM
Die gematik-Fachanwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist weiter auf dem Vormarsch. Sie ersetzt Schritt für Schritt Papier und Telefon. Und sie ist verpflichtend. Den Anfang macht der E-Arztbrief: Seit 1. April können Ärzte die Briefe nur noch dann abrechnen, wenn sie sie verschlüsselt über einen zugelassenen KIM-Dienst innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) verschicken.
Einrichtungs- und sektorenübergreifende Kommunikation
Ein sicherer und einfacher elektronischer Austausch zwischen Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Apothekern untereinander sowie mit den berechtigten Interessensvertretungen: Das ist das Ziel des Fachdienstes Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM. Dieser funktioniert ähnlich wie ein E-Mail-Programm. Für maximale Sicherheit sorgt eine konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Das ist die Voraussetzung in Deutschland, dass sensible medizinische Daten und Dokumente einrichtungs- und sektorenübergreifend übermittelt werden können. Künftig sollen so sämtliche Abrechnungen, Befunde, Röntgenbilder oder Heil- und Kostenpläne über den digitalen Kommunikationskanal gesendet und empfangen werden.
Mit wenigen Klicks Dokumente sicher versenden und empfangen
Für E-Arztbriefe ist die Nutzung eines KIM-Dienstes bereits seit 1. April Pflicht. Anderenfalls erfolgt keine Vergütung. Die Nutzung des einheitlichen, sicheren Kommunikationswegs bedeutet eine deutliche Arbeitserleichterung für Ärzte und Praxen. Denn sie verschicken den E-Arztbrief mit wenigen Klicks direkt aus der Praxissoftware heraus. Ab 1. Oktober ist die KIM-Nutzung dann auch für den Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) verpflichtend.
Das bereitgestellte Datenvolumen zählt
Damit Ärzte einen KIM-Dienst nutzen können, benötigen sie neben einem Anschluss an die TI auch einen E-Health-Konnektor beziehungsweise ein entsprechendes Update. Um die eAU versenden zu können, bedarf es dann auch eines Programms für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) sowie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation.
Wichtig bei der Auswahl des Tarifs ist das benötigte Datenvolumen. Der Bedarf richtet sich in aller Regel nach der Größe der Praxis. Dabei gilt die Faustregel: Je größer die Praxis desto höher der erforderliche Tarif. Für eine eAU können Praxen in etwa 90 Kilobyte (KB) einplanen, für einen E-Arztbrief 150 KB und für eine Nachricht 30 KB.
Ein Fachdienst für alle
CGM KIM ist einer der ersten von der gematik zugelassenen Fachdienste. CGM KIM zählt zu den wenigen Lösungen, die sich an alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen richten – Interessensvertretungen wie KBV/KVen oder Krankenkassen eingeschlossen. Perspektivisch können hieraus weitere, mehrwertige Synergien entstehen. Bereits mit dem Basic-Tarif, der zwei Gigabyte Datenvolumen umfasst, können Praxen jeden Monat rund 7.000 eAU, 4.400 E-Arztbriefe oder 22.300 Nachrichten sicher und ohne Medienbrüche an Arztkollegen übertragen.
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