Es geht ganz einfach: In nur wenigen Schritten können Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Hier lesen Sie, wie die Beantragung genau funktioniert und wie wir Sie dabei unterstützen.
Um die Beantragung und den Einsatz des elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA, kommt kein Arzt oder Zahnarzt, kein Psychotherapeut und kein Apotheker herum. Denn die Telematikinfrastruktur (TI) nimmt Fahrt auf und noch in diesem Jahr werden das E-Rezept, der E-Arztbrief und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Ohne die Chipkarte und die sechsstellige PIN geht dann nichts mehr.
Die Beantragung des Ausweises, der von der D-TRUST GmbH, (einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ausgestellt wird, gestaltet sich sehr einfach. Sie benötigen lediglich eine Vorgangsnummer von der für Sie zuständigen Kammer, Ihren Lichtbildausweis, den Bestellcode der CGM, den Sie bei der Beantragung der TI erhalten haben, ein digitales Passfoto und einen Internetzugang. Haben Sie Ihren Bestellcode vergessen? Kein Problem! Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter: 0261 - 8000 23 23.
Kurz erklärt läuft die Beantragung so: Sie rufen das Portal auf, füllen oder vervollständigen die notwendigen Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Institution bzw. Abteilung aus, laden Ihr Passbild hoch, speichern das fertige Formular ab, drucken es aus und klicken abschließend auf „zahlungspflichtig bestellen“. Anschließend müssen Sie sich noch identifizieren lassen und den Antrag an die D-TRUST GmbH senden.
Anschließend erhalten Sie Ihren Ausweis und eine PIN separat per Post. Um den eHBA freizuschalten, müssen Sie noch einmal in das Portal und sich mit Ihrer Vorgangsnummer und die PIN identifizieren.