Mit Einführung der neuen Personalbemessung nach
§ 113c SGB XI soll ein bedarfsgerechter Personaleinsatz in vollstationären Pflegeeinrichtungen gefördert und unterstützt werden.
Ziel ist eine qualitativ und quantitativ am Versorgungsbedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtete Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen, um eine gute und professionelle pflegerische Versorgung zu sichern und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszufriedenheit der beruflich Pflegenden zu verbessern.
Ab 01. Juli 2023 werden die Personalschlüssel durch ein neues Personalbemessungsverfahren in der Pflege abgelöst.
Das führt zur Abkehr von der 50% Fachkraftquote und in Zukunft zu einem voraussichtlich höheren Anteil an Pflegehilfskräften in der Personalausstattung von stationären Langzeitpflegeeinrichtungen.
Dieses hat, zukünftig große Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und Personaleinsatzplanung, denn die neue Personalausstattung mit einer voraussichtlichen Ausprägung hin zu mehr Pflegehilfskräften hat zur Folge, dass es einer gezielten Arbeitsablaufplanung bedarf.