Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (kurz: EBZ) ist eines der zentralen Projekte zum Bürokratieabbau und soll ab dem 01.07.2022 verpflichtend in allen Zahnarztpraxen zum Einsatz kommen.
Die Änderungen sind sehr umfangreich und werden nicht nur die Zahnarztpraxen, sondern auch die Softwarehersteller, KZVen und Krankenkassen in den nächsten Monaten noch stark beschäftigen.
Der Austausch der Informationen zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkassen wird über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, erfolgen.
Dabei sendet die Praxis einen Antragsdatensatz (in dem Fall den HKP) online an die Krankenkasse der Patientin oder des Patienten. Die elektronisch erzeugten Antrags- und Mitteilungsdaten werden mit dem Versenden an die Krankenkasse verschlüsselt und qualifiziert elektronisch mittels HBA signiert. Die Krankenkasse bearbeitet die erhaltenen eDaten und sendet einen Antwortdatensatz - ebenfalls online - an die Praxis zurück. Auch Planänderungen oder Mitteilungen sind grundsätzlich elektronisch an die Krankenkasse zu liefern. Dabei wird – zur eindeutigen Kennung – gleich bei der Planerstellung im PVS zum Plan eine eindeutige Antragsnummer erzeugt und zugewiesen, die später auch bei der Abrechnung anzugeben ist.
Zum 01.07.2022 startet dann die Einführungsphase für alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. In diesem Zusammen-hang gibt es insbesondere bei der Beantragung von Zahnersatz im elektronischen Verfahren einige Neuerungen: So erhält die Patientin oder der Patient im Bereich Zahnersatz nicht mehr – wie bisher - den vollständigen Heil- und Kostenplan, sondern lediglich eine Patienteninformation mit allen für sie oder ihn relevanten Inhalten über die geplante Behandlung in verständlicher Form. Diese enthält auch die Vereinbarung, die sie oder er unterschreiben muss. Sofern mehrere Therapieschritte nötig werden, sind diese jetzt zeitgleich zu beantragen. Dabei werden mit der ZE-Planerstellung im PVS mehrere Einzelanträge erzeugt. Bei jedem Einzelantrag werden immer die Festzuschüsse ausgegeben, die für den geplanten Therapieschritt angesetzt werden können.
Das herkömmliche Papierverfahren bei Antrag/Genehmigung wird noch eine Zeit lang parallel zum EBZ-Verfahren Bestand haben.
Mit der CGM Z1.PRO-Version 2.79 werden neue bzw. geänderte Befund- und Therapiekürzel ausgeliefert, die dann allen Praxen (auch Anwendern, die noch nicht am EBZ-Verfahren teilnehmen) in der ZE-Planung zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen zum EBZ entnehmen Sie bitte der kommenden Update-Dokumentation zur CGM Z1.PRO-Version 2.79. Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Ihrem persönlichen Anwenderbereich auf unserer Homepage.