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CGM Z1.PRO: FAQ aus unserer Hotline (02/22)

8. Juni 2022
CGM Z1.PRO: FAQ aus unserer Hotline (02/22)

Informationen rund um die Telematikinfrastruktur in Ihrer Praxis

Ausblick: Ablaufende Zertifikate in TI-Komponenten

In diesem Jahr laufen erstmalig Hardware-Zertifikate in TI-Komponenten ab. Gemäß Beschluss der Vertreterversammlung der gematik vom 28.02.2022 müssen die TI-Hardwarekomponenten gegen neue Komponenten getauscht werden.

Mit unserem Sonderupdate haben wir automatische Meldungen integriert, die betroffene Praxen auf den bestehenden Handlungsbedarf inkl. Ausweisung der betroffenen Komponenten hinweisen. Zudem erhalten alle Praxen rechtzeitig ein postalisches Schreiben mit Hilfestellungen zum weiteren Vorgehen. 

Bitte beachten Sie: Institutionen sollten sich rund ein halbes Jahr vor Ablauf der Zertifikate mit dem Thema Hardwaretausch auseinandersetzen und die notwendigen Komponenten bestellen. Für die Neubestellung der SMC-B müssen mindestens drei Monate einkalkuliert werden, da hierfür unter anderem ein eHBA erforderlich ist.

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Dienstleister vor Ort (DVO) zur Seite. Sie erreichen diesen telefonisch unter 0800 533 2829. Mehr Informationen zum Thema Zertifikatsablauf, Zertifikatsheilung, Förderung und FAQs zum Thema haben wir Ihnen unter www.cgm.com/ti-erneuern und Konnektortausch - Das sollten Sie wissen zusammengestellt.

Information zum EBZ – Verfahren ab 01.07.2022

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (kurz: EBZ) ist eines der zentralen Projekte zum Bürokratieabbau und soll ab dem 01.07.2022 verpflichtend in allen Zahnarztpraxen zum Einsatz kommen.

Die Änderungen sind sehr umfangreich und werden nicht nur die Zahnarztpraxen, sondern auch die Softwarehersteller, KZVen und Krankenkassen in den nächsten Monaten noch stark beschäftigen.

Der Austausch der Informationen zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkassen wird über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, erfolgen.

Dabei sendet die Praxis einen Antragsdatensatz (in dem Fall den HKP) online an die Krankenkasse der Patientin oder des Patienten. Die elektronisch erzeugten Antrags- und Mitteilungsdaten werden mit dem Versenden an die Krankenkasse verschlüsselt und qualifiziert elektronisch mittels HBA signiert. Die Krankenkasse bearbeitet die erhaltenen eDaten und sendet einen Antwortdatensatz - ebenfalls online - an die Praxis zurück. Auch Planänderungen oder Mitteilungen sind grundsätzlich elektronisch an die Krankenkasse zu liefern. Dabei wird – zur eindeutigen Kennung – gleich bei der Planerstellung im PVS zum Plan eine eindeutige Antragsnummer erzeugt und zugewiesen, die später auch bei der Abrechnung anzugeben ist.

Zum 01.07.2022 startet dann die Einführungsphase für alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. In diesem Zusammen-hang gibt es insbesondere bei der Beantragung von Zahnersatz im elektronischen Verfahren einige Neuerungen: So erhält die Patientin oder der Patient im Bereich Zahnersatz nicht mehr – wie bisher - den vollständigen Heil- und Kostenplan, sondern lediglich eine Patienteninformation mit allen für sie oder ihn relevanten Inhalten über die geplante Behandlung in verständlicher Form. Diese enthält auch die Vereinbarung, die sie oder er unterschreiben muss. Sofern mehrere Therapieschritte nötig werden, sind diese jetzt zeitgleich zu beantragen. Dabei werden mit der ZE-Planerstellung im PVS mehrere Einzelanträge erzeugt. Bei jedem Einzelantrag werden immer die Festzuschüsse ausgegeben, die für den geplanten Therapieschritt angesetzt werden können.

Das herkömmliche Papierverfahren bei Antrag/Genehmigung wird noch eine Zeit lang parallel zum EBZ-Verfahren Bestand haben.

Mit der CGM Z1.PRO-Version 2.79 werden neue bzw. geänderte Befund- und Therapiekürzel ausgeliefert, die dann allen Praxen (auch Anwendern, die noch nicht am EBZ-Verfahren teilnehmen) in der ZE-Planung zur Verfügung stehen. 

Weitere Informationen zum EBZ entnehmen Sie bitte der kommenden Update-Dokumentation zur CGM Z1.PRO-Version 2.79. Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Ihrem persönlichen Anwenderbereich auf unserer Homepage. 

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Formular Muster 1) auf gelbem Papier hat zum 30.06.2022 ausgedient. Alle Informationen rund um die eAU haben wir Ihnen hier zusammengestellt www.cgm.com/dental-eau

Antworten auf häufig gestellte Fragen an die CGM Z1.PRO-Hotline

Frage: Ist die CGM Z1.PRO-Version 2.79, die demnächst zur Verfügung gestellt wird, für die KCH- und KFO-Abrechnungen 2/2022 relevant?

Antwort:

Ja! Die CGM Z1.PRO-Version 279 enthält neue KCH- und KFO-DTA-Module der KZBV und muss vor den Quartalsabrechnungen installiert werden. 

Frage: Wir gehen bereits Mitte Juni in Praxisurlaub. Was ist zu tun, sollte die CGM Z1.PRO-Version 2.79 noch nicht eingetroffen sein? Können die Quartalsabrechnungen trotzdem durchgeführt werden?

Antwort:

Ja! Bitte halten Sie in dem Fall Rücksprache mit Ihrer KZV. Die Quartalsabrechnungen können in der Regel auch mit den DTA-Modulen der Vorversion (Z1.PRO-Version 2.78) durchgeführt werden.

Frage: Wie nehme ich eine Patientin oder einen Patienten bspw. aus der Ukraine auf?

Antwort:

Die Patientenneuaufnahme nehmen Sie über die Patientenstammdaten vor. Hier die Neuaufnahme anwählen und über Strg + E (Chipkartensymbol) den Versicherungsnachweis „Kasse (Schein)“ – mit den entsprechenden Daten – anlegen.

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die KIM-E-Mails einer Patientin oder eines Patienten (sowohl versendete als auch empfangene Mails, die bereits importiert wurden) an einem Rechner – auch ohne Konnektorstatus – einsehen zu können?

Antwort:

Ja! Wählen Sie im Patientenstamm Strg + 0 aus, um in der KIM-E-Mail-Verwaltung die empfangenen und gesendeten E-Mails anzuzeigen.

Hinweis: Hier können nur bereits importierte KIM-Mails eingesehen werden. Neu eingegangene KIM-Mails müssen zunächst immer über das Postfach im Konnektorstatus abgerufen und importiert werden.

Frage: Wie wird der Kassenwechsel im PAR-DTA umgesetzt?

Antwort:

In der PAR-DTA-Abrechnung wurde bisher immer die Krankenkasse für die Abrechnung der Leistungen vorgesehen, zu der auch der PAR-Plan erstellt wurde. Aufgrund der umfangreichen Änderungen in der neuen PAR-Behandlungsstrecke wird mit der CGM Z1.PRO-Version 2.79 ein Kassenwechsel fortan wie folgt berücksichtigt:

Es wird jetzt immer die Krankenkasse im PAR-DTA für die Abrechnung herangezogen, zu welcher die erste abzurechnende PAR-Leistung aufgefunden wird.

Beispiel: Die erste erbrachte und noch abzurechende PAR-Leistung, bspw. die BEVa, wird am 02.04.2022 erbracht. Zu diesem Zeitpunkt ist die Patientin oder der Patient bei der DAK versichert. Zum 15.04.2022 findet ein Kassenwechsel zur BKK statt und die weiteren UPT-Leistungen werden danach erbracht. Eine Abrechnung aller PAR-Leistungen erfolgt in diesem Fall über die DAK.

Hinweis: Gesicherte Informationen, wie bei einem Kassenwechsel in der PAR-Abrechnung zu verfahren ist, liegen uns derzeit nicht vor. Hier warten wir noch auf weitere detaillierte Informationen der KZBV. Sobald wir diese erhalten haben, werden wir das Procedere ggf. erneut anpassen.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +49 (0) 800 450 0 550, per Fax: +49 (0) 261 8000-1916 oder per E-Mail an HOTLINE.Z1@CGM.COM.

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