Uns erreichen derzeit viele Fragen zu den Updates und gesetzlichen Änderungen. Das führt leider zu einem erhöhten Anrufvolumen und langen Wartezeiten.
Wir haben Ihnen die häufigsten Fragen, die uns in der CGM Z1-Hotline erreichen, zusammengestellt.
Der Update-Versand ist abgeschlossen, sollten Sie noch keine DVD erhalten haben, so teilen Sie dies bitte über folgende Mail Adresse mit: hotline.z1@cgm.com.
Bitte rufen Sie hierzu die Stammdaten – Kassen/Texte – Punktewerte auf. Nach dem Aufruf der Punktwert-gruppe tragen Sie im Feld „Datum“ das Datum ein, ab dem der/die neuen Punktwert(e) gültig sind. Tragen Sie im Anschluss die neuen Punktwerte ein. Wiederholen Sie diesen Vorgang bei allen Ihren gültigen Punk-tewerten.
Im elektronischen Handbuch von CGM Z1 und CGM Z1.PRO unter der Rubrik Telematikinfrastruktur (TI) liegen für Sie alle Anleitungen zu den TI-Fachanwendungen
bereit. In diesen Anleitungen werden Sie Schritt für Schritt durch die Programmbedienung geführt.
Bitte beachten Sie, dass das E-Rezept signiert und versendet werden muss, bevor der Papierausdruck für den Patienten erstellt wird, damit die Apotheke die Verordnung für den Patienten einlösen kann.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Magazinbeitrag „Start des E-Rezepts verschoben“.
Die Auswahl der Medikamente im rechten Bereich des Kassenrezeptes (Favoriten) wurde verlagert, da dieser Platz für die Darreichungsform, die Dosierung, die Packungsgröße und den Abgabehinweis für das E-Rezept reserviert ist.
Sofern Sie ein Kassenrezept Muster 16 ausstellen möchten, wählen Sie das zu verordnende Medikament
über das Suchsymbol (F5) aus dem dann eingeblendeten Suchdialog aus. Die Gruppe „Rezeption“ ist bereits vorbelegt. Stellen Sie die gewünschte Untergruppe ein und wählen das Medikament aus der Liste aus. Mit F12 wird dieses in das Rezept übernommen.
Ja, auch alle neu erstellten PAR-Pläne können bereits in der CGM Z1-Planverwaltung ermittelt werden. Weitere Selektionen, bspw. zum Abrechnungsstand eines Plans oder wann die Abrechnung evtl. weiterer Folgeleistungen möglich ist und der Patient ggf. noch keinen Termin dazu vereinbart hat, erhalten Sie mit den nächsten Updateversionen.
Die UPT-Leistungen werden frühestens nach Erbringung der Leistung Beva (wenn kein offenes Verfahren vorliegt -sonst erst nach Erbringung der Bevb-) im Abrechnungsdialog zur Übernahme angeboten.
Bitte beachten Sie dazu die Neue PAR-Richtlinie.
Die Leistungen werden Ihnen erst angeboten, wenn bei der Befundaufnahme der BEV a/b bei einer Sondierungstiefe von 4 mm ein BOP-Wert vorliegt. Ab einer ST von 5 mm muss nicht unbedingt eine Blutung (BOP) vorliegen, um die Leistung in Ansatz zu bringen.
Hinweis: Damit der BOP-Wert eingetragen werden kann, kontrollieren Sie bitte in der Konfiguration (F6), das der Haken bei "BOP (Bleeding on Probing) messen" gesetzt ist.
Derzeit kann es beim Einlesevorgang der neuen Gesundheitskarten eGK 2.1 zu folgenden Fehlern kommen:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Karten zum Zeitpunkt des Einlesevorgangs u.U. elektrisch aufgeladen waren.
Daher unser Tipp für Sie:
Bitte entladen Sie die Karten vorsorglich VOR jedem Einlesevorgang, indem Sie mit dem Daumen mehrmals über den Chip der Gesundheitskarte streichen.
Weitere hilfreiche Tipps und ausführliche Informationen zu den genannten Fehlerbildern finden Sie im Artikel vom 14.01.2022 im Gematik-Fachportal über folgenden Link: TI-Status: gematik Fachportal
Alternativ erreichen Sie bei dringenden Anliegen Ihren Z1-Support per Mail unter: hotline.z1@cgm.com