Medikationsberatung per Video? Das ist für Apothekenteams sowie Kundinnen und Kunden gleichermaßen komfortabel und unproblematisch. Für die Apothekenführung ist es sogar ein Pluspunkt, um Fachkräfte zu finden und zu binden. Mit der Möglichkeit, unter anderem Medikationsberatungen als pharmazeutische Dienstleistung abzurechnen, eröffnen sich weitere lukrative Tätigkeiten, die vom heimischen Wohnzimmer aus durchgeführt werden können. Im dritten Teil unserer Serie „Home-Office für Apothekenteams“ klären wir, welche Tätigkeiten von zu Hause aus möglich sind.
Apotheke vor Ort: Welche Tätigkeiten aus dem Home-Office?
Eine Form der Tätigkeiten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Apotheken im Home-Office übernehmen können, sind Beratungen per Video. Seit Oktober 2019 ist es zulässig, Beratungen, die für die Auslieferung von Arzneimitteln notwendig sind, auch im Rahmen der Telepharmazie anzubieten. Beliebtes Beispiel: Medikationsberatungen, also zum Beispiel Interaktions-Checks (Brown-Bag-Analyse) oder Beratungen zu sonstigen Hilfsmitteln (wie Inhalatoren), können per Videoberatung durchgeführt werden. Damit können beispielsweise vier der fünf abrechenbaren pharmazeutischen Dienstleistungen auf diesem Weg angeboten werden. (Die Blutdruckmessung entfällt hierbei und muss selbstverständlich in Präsenz durchgeführt werden.) Insbesondere bei der Medikationsberatung von Organtransplantierten oder bei der Antitumortherapie kann durch die Beratung per Video das Risiko zur Ansteckung mit Infektionskrankheiten verhindert werden. Durch die Verbindung der mobilen Arbeitsstation mit der Software in der Apotheke (WINAPO®) ist der Zugriff auf beratungsrelevante Daten kein Problem.
Neben den aufgezählten Tätigkeiten können noch weitere per Video erfolgen:
- Wund-, Inkontinenz- oder Stoma-Beratungen
- Reise- und Impfberatungen
- Dialog mit anderen Heilberuflern
- Virtuelle Visite im Zuge der Heimberatung
Mögliche Tätigkeiten aus dem Home-Office
Neben der Beratung per Video sind aber auch zahlreiche administrative Aufgaben, Fortbildungen oder Kontrollen dank der Verknüpfung zur Warenwirtschaft denkbar. Eine Rechtsanwältin der ABDA hat folgende Tätigkeiten für das Home-Office freigegeben:
- Urlaubs- und Personaleinsatzplanung (auch filialübergreifend)
- Vorstellungsgespräche (im ersten Schritt online)
- eigene Fortbildung, Planung und Vorbereitung von Teamfortbildungen
- Buchführung: Rechnungskontrolle/Prüfung der Zahlungseingänge
- QMS: administrative Aufgaben wie Gefährdungsbeurteilung, Hygienepläne, Beratungsleitlinien für Selbstmedikation
- Marketing: Planung von Aktionen und Erstellen von Flyern
- Einkauf: Saisonbestellungen
- Rezeptkontrolle (sofern Zugang zur Software möglich ist)
- Rezepturen: Erstellen der Plausibilitätsprüfung
- BtM-Dokumentation
- Medikationsanalysen, Bearbeitung von Interaktions-Checks (Brown-Bag-Analyse)
- Beratung zur Botendienstlieferung
- Vermeidung von Anwendungsfehlern (Handhabung Insulinpens, Asthmasprays, Auffüllen von Trockensäften etc.)
- Selbstmedikationsberatung, Inkontinenzberatung, Beratung zur Anwendung von Hilfsmitteln (z. B. Verbände, spezielle Pflaster)
- Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln, Kosmetik oder Pflegeprodukten
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