Bald enden die Übergangsfristen zum Einsatz der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und der ambulanten Kodierunterstützung. Ab dem 01.07.2022 gilt der verpflichtende Einsatz!
Nach einer sehr erfolgreichen Pilotierung steht aus CGM M1 PRO-Sicht auch einem flächendeckenden Einsatz des E-Rezepts nichts im Wege. Jedoch soll laut KBV eine verpflichtende Umsetzung der Fachanwendung E-Rezept erst erfolgen, wenn ein hoher Anteil der Praxen technisch und organisatorisch in die Lage versetzt wurde, E-Rezepte in der Telematikinfrastruktur auszustellen.
Wir möchten, dass Sie gut vorbereitet sind und hoffen, dass bereits alle technischen Voraussetzungen in Ihrer Praxis erfüllt sind. Sollten Sie sich unsicher sein, nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu Ihrem Vertriebs- und Servicepartner auf, um sicherzustellen, dass Sie fristgerecht ab dem 01.07.2022 starten können.
Vor wenigen Tagen haben wir allen interessierten Anwenderinnen und Anwendern die Umsetzung in CGM M1 PRO in einem Online-Seminar vorgestellt. Selbstverständlich wurde auch dieses Seminar wieder aufgezeichnet, sodass Sie die Aufzeichnung auf unserer Website abrufen können. Zudem haben wir eine Infoseite für die eAU und einen Beitrag mit allgemeinen Informationen zur ambulanten Kodierunterstützung in CGM M1 PRO für Sie erstellt und dort nochmals wichtige Informationen zusammengetragen.