Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben am die stufenweise Öffnung der Pandemie bedingten Lockdown-Maßnahmen beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden die Medizinischen Dienste im März die Pflegebegutachtungen im häuslichen Umfeld und die Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege behutsam wieder aufnehmen. Darauf hätten sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt, heißt es in einer Meldung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS).
Die Aufnahme der Hausbesuche und Qualitätsprüfungen erfolge demnach unter Berücksichtigung des Impfstatus der Pflegebedürftigen und des regionalen Pandemiegeschehens. Bei den Regelprüfungen und den persönlichen Hausbesuchen würden die Medizinischen Dienste auf die konsequente Einhaltung der Hygieneregeln achten und regelmäßige Testungen der Pflegegutachterinnen und -gutacher sowie Qualitätsprüferinnen und -prüfer vornehmen. Dort wo es aus Infektionsschutzgründen erforderlich sei, könne die Pflegebegutachtung weiterhin in Form eines strukturierten Telefoninterviews