Während der Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zwischen der ausstellenden Arztpraxis und der Krankenkasse der Patient:innen ab 1. Juli 2022 zur Pflicht wird, befindet sich die Übermittlung der eAU zwischen Krankenkassen und Arbeitgeber:innen noch in der Pilotphase. Der GKV-Spitzenverband zieht allerdings bereits ein erstes positives Zwischenfazit für die digitale Anwendung.
eAU-Daten fließen digital
In den ersten drei Monaten des Jahres tauschten Krankenkassen und Arbeitgeber:innen bereits mehr als eine Million Datensätze zur Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus. Darunter waren rund 500.000 Anfragen von Arbeitgebenden und mehr als 600.000 Rückmeldungen der Krankenkassen. Die Kassen konnten dabei sämtliche Anfragen von Arbeitgebern beantworten – in vier von fünf Fällen auch mit digitalen eAU-Daten – wie der GKV-Spitzenverband berichtet.
Alle Krankenkassen ziehen mit
Ab dem 1. Juli 2022 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die eAU für ihre Patientinnen und Patienten an die Krankenkassen zu schicken. Die bisher geltende Übergangsphase, in der bei fehlenden technischen Voraussetzungen auch das analoge Verfahren noch möglich war, endet damit. An der aktuellen Pilotphase für den Versand zwischen Kasse und Arbeitgeber:in beteiligen sich alle 97 Krankenkassen. Ab Januar 2023 sind dann auch die Krankenkassen dazu verpflichtet, die eAU an die Arbeitgeber:innen der Versicherten digital weiterzuleiten. Patientinnen und Patienten haben weiterhin Anspruch auf eine ausgedruckte Version der Bescheinigung.
Alle Anwendungen aus einer Hand
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