So können sich Patienten eine elektronische Patientenakte einrichten
Die eigenen Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort digital und sicher hinterlegen, jederzeit auf Notfalldaten, Medikamentenunverträglichkeiten zugreifen und Befunde teilen: Die überwiegende Mehrheit der Deutschen ist laut einer Umfrage von den Vorteilen der elektronischen Patientenakte (ePA) überzeugt. Der Weg zur eigenen ePA ist für die Versicherten immer ähnlich. Wir zeigen, wie es geht.
Versicherte haben Anspruch auf ePA
Die Vorbereitungen auf die ePA laufen in allen Sektoren des Gesundheitswesens. Noch bis zur Jahresmitte haben Praxen, Krankenkassen und Co. Zeit für die letzten Vorbereitungen, bevor die ePA am 1. Juli zur Praxis-Realität werden soll. Und die Versicherten? Seit Jahresbeginn können sie sich die ePA freischalten. Dafür sind mehrere Schritte notwendig, die bei allen Kassen vergleichbar ablaufen.
Registrierung mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
Die meisten Kassen arbeiten mit speziellen Apps für die Patientenakte, die Barmer etwa mit „eCare“. Zunächst legen Versicherte ein Benutzerkonto an. Für den nächsten Schritt der Freischaltung benötigen sie einen Code. Der wird in der Regel per Post zugeschickt. Nach Eingabe des Codes in der App beginnt die Zwei-Faktor-Authentifizierung, die bei allen Kassen komplett digital möglich ist. Dazu benötigen Versicherte neben einer weiteren App zur Feststellung der Identität – ähnlich dem Online-Banking – ihre Gesundheitskarte sowie den Personalausweis. Vorder- und Rückseite beider Dokumente müssen fotografiert und hochgeladen werden. Per E-Mail erhalten die Versicherten nach einer finalen Prüfung aller Daten die Bestätigung, dass sie ihre ePA nun freischalten können.
Sicherheit für sensible Informationen
Die digitale Akte kann nun mit Dokumenten wie Befunden, Medikationsplänen oder Laborergebnissen gefüllt werden. Die meisten Apps sind übersichtlich strukturiert und intuitiv zu bedienen. Zugewiesene Berechtigungen regeln, welche Praxis auf die bestehenden Daten zugreifen und neue ergänzen kann. Ob eine Ärztin oder ein Arzt bereits mit der ePA arbeitet, müssen Versicherte aktuell direkt in der Praxis erfragen. Ab dem 1. Juli müssen dann alle Ärzte und Zahnärzte die ePA lesen und befüllen können. Auch wenn heute noch der ein oder andere Schritt mühsam erscheint, lohnt sich der einmalige Aufwand für die Gesundheit. Zudem wird deutlich: Freischaltung und Authentifizierung folgen den höchsten Sicherheitsstandards und entsprechen den Maßgaben für den Umgang mit sensiblen, persönlichen Daten. Für Versicherte, die sich Unterstützung wünschen, bieten viele Kassen inzwischen auch Leitfäden an.
Auch für Praxen jederzeit verfügbar
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