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Endspurt: Am 1. Juli wird die elektronische Patientenakte zur Praxisrealität

30. April 2021 | Nicole Graf
Arzt lädt Informationen in die ePA

Ist die Praxis für die ePA vorbereitet?

Die Tage sind gezählt, bis die elektronische Patientenakte (ePA) in den Praxis-Alltag Einzug halten soll: Zum 1. Juli müssen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Lage sein, Informationen in der ePA eines Patienten abzulegen. Die verbleibende Zeit sollte also genutzt werden, um wichtige Vorbereitungen zu treffen, damit die Praxen spätestens ab Jahresmitte mit den ersten Anwendungen der ePA für Ärzte und Patienten loslegen können. 

Krankenkassen bieten ePA bereits seit Jahresbeginn an

Der Countdown bis zum Start der ePA läuft und mit ihm die Vorbereitungen in verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens. So arbeiten die Krankenkassen seit Jahresbeginn daran, die ePA für ihre Versicherten umzusetzen. Bis Ende März konnte etwa die Techniker Krankenkasse laut eigenen Angaben rund 100.000 ePA ausgeben – weitere rund elf Millionen stehen demnach noch aus. Trotz des bisher eher langsamen Tempos ist das erklärte Ziel, die ePA bis zum 1. Juli so stark zu verbreiten, dass auch eine Nutzung durch die Ärzte relevant ist.

eHBA rechtzeitig beantragen

Um zu Beginn des dritten Quartals mit der ePA starten zu können, müssen Praxen einige Voraussetzungen erfüllen: Neben einem zertifizierten Konnektor mit ePA-Fachmodul benötigen sie ein Praxisverwaltungssystem mit entsprechendem ePA-Update. Unerlässlich sind außerdem mindestens ein E-Health-Kartenterminal sowie ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA). Letzteren sollten Mediziner spätestens jetzt beantragen, da ohne diesen das Entschlüsseln der Daten aus der ePA nicht möglich ist.

Von der eAU bis zum Impfausweis

Eine Dokumentenverwaltung mit Up- und Download-Möglichkeit, eine Berechtigungsverwaltung, um Zugriffsrechte zu vergeben, sowie eine Protokollierung aller Aktivitäten und ein Verzeichnis aller Leistungserbringer sollen fürs erste die Bestandteile der ePA sein. Weitere Inhalte sollen mit der eAU (ab Oktober 2021), dem E-Rezept (ab Januar 2022 verpflichtend) und dem elektronischen Impfausweis folgen. Außerdem sollen der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft integriert werden.

Die digitale Akte auf die nächste Ebene heben

Perspektivisch soll die ePA außerdem Informationen nicht nur in Form von PDF-Dateien enthalten, sondern auch speziell codierte, strukturierte Daten. Diese Medizinischen Informations-Objekte (MIO) sollen für eine bessere Lesbarkeit der Informationen aus verschiedenen Systemen und Sektoren sorgen. Bisher sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung schon vier MIO fertiggestellt − weitere sind in Vorbereitung, etwa für Laborbefunde, Krankenhausentlassungsberichte und Pflegeüberleitungsbögen. Die digitale Transformation im Gesundheitswesen schreitet beständig voran. Für Ärzte lohnt es sich also, jetzt die entsprechende Infrastruktur für kommende, digitale Anwendungen aufzubauen.

Alle Unterlagen jederzeit verfügbar

Mit der CGM-Praxissoftware und den Mehrwertanwendungen der TI schaffen Praxen den einfachen Einstieg in die neuen digitalen Anwendungen − und echte Mehrwerte für alle Beteiligten. Medizinische Unterlagen stehen damit immer dort zur Verfügung, wo sie gerade für eine sektorenübergreifende Patientenversorgung gebraucht werden. Mit dem ePA-PLUS-PAKET für die CGM-Praxissoftware beziehen Praxen alle neuen Anwendungen aus einer Hand und profitieren dabei von einer finanziellen Förderung und einem attraktiven Paketpreis.

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