Ab dem 1. Oktober 2021 ist die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen vorgesehen. Geplant ist, dass Patient:innen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht wie bisher selbst an die Krankenkasse senden, sondern die elektronische Übermittlung direkt über die Arztpraxen erfolgt. Mit dem Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ist die Übermittlung der eAU an die Krankenkasse für alle Ärzt:innen nur noch einen Mausklick entfernt. Das bedeutet für Praxen und Patient:innen nicht nur weniger bürokratischen Aufwand, sondern stärkt den sicheren Austausch von sensiblen Daten zwischen Arztpraxen und Krankenkassen.
Einen Schritt weiter in der Digitalisierung – das sind die neuen Regelungen
Mit der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes im Jahr 2019 wurde der Grundstein für die eAU gelegt. Vorgesehen war die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits zum 1. Januar 2021. Aufgrund der besonderen Belastungen des Gesundheitssystems durch die Covid-19-Pandemie musste die Umsetzung auf den 1. Oktober 2021 verschoben werden. Bisher erhielten die Patient:innen drei Ausfertigungen der AU in der Arztpraxis und waren verpflichtet, jeweils eine Ausfertigung postalisch an die Krankenkasse und den Arbeitgeber zu senden. Der dritte „gelbe Schein“ ist für die persönlichen Unterlagen bestimmt. Mit dem neuen Gesetz soll dieser analoge Prozess nun digitalisiert werden. Ärzt:innen sind zukünftig verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt und in digitaler Form an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Übermittlung der eAU durch die Praxen an die Krankenkassen ist ab dem 1. Oktober 2021 möglich. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 können Ärzt:innen sowohl die analoge als auch die digitale Übermittlung vornehmen. Das neue Gesetz nimmt aber auch die Arbeitgeber in die Pflicht: Sie müssen zukünftig die eAU bei der jeweiligen Krankenkasse anfordern.
Garantierte Vorteile für Ärzt:innen und Patient:innen
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reduziert nicht nur Erstellungs- und Übermittlungskosten für alle Beteiligten, sondern garantiert auch die fristgerechte Übermittlung der Krankmeldung an die Krankenkassen. Für Ärzt:innen wird der Aufwand durch den papierlosen Erstellungsprozess damit auf ein Minimum reduziert. Ebenfalls entfällt ab Juli 2022 die Zustellpflicht der Krankmeldungen durch die Patient:innen an den Arbeitgeber. Das bedeutet aus Arbeitgebersicht, dass die Bescheinigung direkt bei der Krankenkasse abrufbar ist. Einen weiteren Vorteil bietet das neue Gesetz den Krankenkassen. Sie haben zukünftig digital Zugriff auf eine lückenlose Dokumentation, um Krankengelder fristgerecht an die Patient:innen zahlen zu können. Voraussetzung für eine sichere und komfortable Zustellung der digitalen Daten ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie die Nutzung des neuen TI-Kommunikationsstandards KIM in Arzt- und Zahnarztpraxen.
Umsetzung der eAU mit der professionellen TI-Anwendung
Die TI ist Grundvoraussetzung für die Einrichtung des Kommunikationsstandards KIM. Per KIM lässt sich die eAU über Sektorengrenzen hinweg interoperabel und sicher verschicken. Sie wird dabei automatisch über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) signiert und verschlüsselt an die jeweilige Krankenkasse gesendet. Für die Ausstellung der eAU benötigt eine Praxis außerdem das aktuelle E-Health-Upgrade für den TI-Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Nur so können sensible Daten nur von demjenigen eingesehen werden, für den sie bestimmt sind, und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden.
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