Seit dem 1. Juli müssen alle Ärztinnen und Ärzte über die notwendigen Komponenten zum Lesen und Befüllen der elektronischen Patientenakte (ePA) verfügen oder diese zumindest bestellt haben. Weitere digitale Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stehen schon in den Startlöchern. Das Ziel: Alle Beteiligten sektorübergreifend digital vernetzen. Wir geben einen Überblick, wie es mit den TI-Anwendungen weitergeht.
Mit den Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sollen Informationen und Unterlagen schneller dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Nach und nach werden neue digitale Anwendungen eingeführt:
Ab Oktober 2021: Die eAU
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Muster 1 wird es ab dem 1. Oktober nur noch teilweise geben. Abgelöst wird sie von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die eAU gilt als eine der wichtigen Bausteine des neuen TI-Kommunikationsstandards KIM. Der zeitaufwändige Prozess mit Papierbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung, die Versicherte an Arbeitgeber und Krankenkasse senden müssen, soll damit in absehbarer Zeit spürbar verschlankt werden. So lassen sich die Daten der Versicherten wesentlich schneller, sicherer und ohne Medienbrüche an Krankenkasse und Arbeitgeber übermitteln. Für die Patienten entfällt das Weitergeben der Papierbescheinigung.
Ab Januar 2022 Pflicht: Das E-Rezept
Schlankere Prozesse von der Verordnung bis hin zur lückenlosen Dokumentation: Das ist das Ziel des elektronischen Rezepts. Im Juli startete die Testphase, ein bundesweiter Rollout des E-Rezepts ist im vierten Quartal geplant. Ab Januar 2022 soll die elektronische Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel dann für alle Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtend sein. In der Praxissoftware soll das E-Rezept automatisch geprüft und nach der Signatur mittels elektronischem Heilberufsausweis verschlüsselt in der TI gespeichert werden. Patienten und die Apotheke rufen dieses anschließend per QR-Code ab. Zu Beginn betrifft das E-Rezept das Muster 16, das sogenannte „Rosa Rezept“. In den nächsten Entwicklungsstufen sollen weitere Rezepttypen und Prozesse in das E-Rezept integriert werden.
Ab Januar 2022 auch in Kliniken Pflicht: Die ePA
Bereits seit 1. Juli müssen alle Ärztinnen und Ärzte die elektronische Patientenakte bearbeiten können oder zumindest alle dafür erforderlichen Komponenten nachweisbar bestellt haben. Ab Januar wird die ePA dann auch für Kliniken zur Pflicht: Auf Wunsch der Patienten muss die ePA mit den relevanten Informationen einer Behandlung gefüllt werden. So sollen bei Folgebehandlungen wichtige Daten wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne sofort zur Verfügung stehen. Ab 2022 ist außerdem geplant, weitere Informationen in die ePA aufzunehmen − etwa der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das Zahnbonusheft. Voraussetzung für die Nutzung der ePA ist die Verwendung eines zertifizierten Konnektors mit dem aktuellen E-Health-Upgrade sowie das ePA-Modul des Arztinformationssystems.
TI-Mehrwertanwendungen in der Praxis
TI-Anwendungen verbessern nicht nur die Prozesse in Praxen, sondern schaffen auch echte medizinische Mehrwerte für alle Beteiligten. Informationen und Unterlagen kommen schneller dort an, wo sie gebraucht werden – einfach und sicher. Der Datenschutz wird erhöht und die sektorenübergreifende Patientenversorgung erleichtert. Alles, was Praxen dafür brauchen, erhalten sie idealerweise aus einer Hand. Durch die aktuelle Finanzierungsvereinbarung rechnen sich die TI-Anwendungen noch schneller und Ärzte sind bestens gerüstet für die Einführung und Nutzung der kommenden TI-Anwendungen.
Ist Ihre Praxis schon bereit für die eAU?
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wird digital. Der bisher papiergebundene Prozess wird durch die Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schrittweise ersetzt. Machen Sie Ihre Praxis mit dem ePA-PLUS-PAKET bereit für die neue TI-Anwendung.