Zeitpunkt der Bestellung ist entscheidend für Nachweis
Ab dem 1. Juli 2021 müssen alle Kassenärzte dazu in der Lage sein, die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Patienten zu lesen und zu befüllen. Wer bis dahin noch nicht über die entsprechenden Komponenten verfügt oder diese zumindest bestellt hat, muss mit Sanktionen rechnen.
Honorarkürzungen drohen
Der Gesetzgeber hatte ursprünglich festgelegt, dass Arztpraxen spätestens ab dem 1. Juli 2021 über die notwendige Technik verfügen müssen, um die ePA auslesen und selbst mit Informationen befüllen zu können. Andernfalls sollte die Vergütung aus vertragsärztlicher Tätigkeit um 1 % gekürzt werden. Diese vorgesehenen Sanktionen sollen nun unter bestimmten Bedingungen entfallen. Neu ist, dass die rechtzeitige Bestellung der notwendigen Komponenten ausreichend ist, um die Sanktionen abzuwenden. Dies geht, nach Meldung des Deutschen Ärzteblattes, aus einer aktuellen Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) an die Bundesärztekammer (BÄK) hervor. Doch auch die Bestellfrist endet bereits in Kürze – nämlich am 30. Juni 2021.
Ärzte sollten die Bestellung der notwendigen Komponenten für die ePA also nicht weiter aufschieben, damit die Frist eingehalten und Honorarkürzungen vermieden werden können.
ePA kann medizinische Versorgung verbessern
Die verpflichtende Nutzung der ePA ist innerhalb des Gesundheitswesens ein weiterer wichtiger Schritt, um mithilfe der Telematikinfrastruktur (TI) für mehr Patientensicherheit und zudem größeren Komfort für den Arzt als Behandler zu sorgen. Denn mit der ePA stehen zu jeder Zeit alle relevanten Patientendaten zentral zur Verfügung und müssen nicht mehr separat bei mitbehandelnden Kollegen angefragt werden. Schließlich gilt: Je besser alle beteiligten Akteure die Krankengeschichte des Patienten nachvollziehen können, umso besser kann eine geeignete Therapie oder Beratung erfolgen. Die ePA soll dafür als zentrale Informationsquelle zur Verfügung stehen. Sie vernetzt Patienten mit den behandelnden Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Informationen können, statt als Lose-Blatt-Sammlung zu Hause beim Patienten oder als einzelne Befunde in den Praxissystemen verschiedener Praxen, elektronisch und sicher in der digitalen Akte hinterlegt werden – und sind damit bei Bedarf immer schnell verfügbar. Belastende Untersuchungen müssen nicht mehr doppelt durchgeführt werden und bei der Verordnung neuer Medikamente können sowohl die Medikationshistorie als auch mögliche Nebenwirkungen direkt berücksichtigt werden.
Paketlösung erleichtert vollständige Bestellung
Mit dem ePA-PLUS-PAKET für die CGM-Praxissoftware profitieren Ärzte nicht nur von der Sicherheit, die gesetzlichen Fristen einzuhalten, und von der finanziellen Förderung, sondern auch von einem attraktiven Paketpreis. Daneben ermöglicht die Paketlösung eine einfache Beschaffung der neuen Anwendungen aus einer Hand. Alle Komponenten, die eventuell bereits bestellt wurden, werden dabei selbstverständlich mit dem Paketpreis zugunsten der Praxis verrechnet.
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