Ein medizinischer Notfall kommt plötzlich und unvorbereitet. Dann die entscheidenden medizinischen Daten zur Hand zu haben, kann Leben retten. Diagnosen, Medikation, Allergien: Diese Informationen können nicht nur in akuter Not entscheidend für eine erfolgreiche Behandlung sein. Bei Urlaubsvertretung oder Patientenneuaufnahme sind sie ebenfalls relevant.
Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte
Nach Zustimmung der Patient:innen können beim Notfalldatenmanagement (NFDM) ein Notfalldatensatz (NFD) und der Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Der Notfalldatensatz beinhaltet lebenswichtige Informationen wie Diagnosen, Medikation, Unverträglichkeiten, Allergien, Implantate oder CAVE-Hinweise. Der DPE enthält Informationen zu Speicherorten wichtiger Dokumente wie Organspendeausweis, Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Diese Daten ergeben zusammen einen medizinischen Steckbrief, der für mehr Patientensicherheit sorgt, den Praxisalltag leichter macht und den schnellen Zugriff auf relevante medizinische Daten ermöglicht. Denn im Notfall können die Daten einfach von der eGK ausgelesen werden.
Einsicht und Bearbeitung der Daten
Notfalldaten dürfen bei einem normalen Praxisbesuch nur gelesen oder bearbeitet werden, wenn der Patient oder die Patientin zustimmt. Die mündliche Zustimmung reicht hierfür aus. Mit CGM-Praxissoftware können Ärzt:innen dann lebenswichtige Daten beispielsweise schnell und unkompliziert aus der Software heraus auf die eGK übernehmen. Ebenso können Sie andersherum bei Neupatient:innen die auf der eGK als Notfalldaten hinterlegten Informationen in ihre CGM-Praxissoftware übernehmen. Zur Nutzung des Notfalldatenmanagements benötigen Ärzt:innen einige Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI): das E-Health-Upgrade für den TI-Konnektor, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und das NFDM-Modul für das Arztinformationssystem.
Allein über eine Allergie gegen ein in der Notfallmedizin häufig verwendetes Medikament könnte das NFDM frühzeitig informieren und die Gefahr zur Gabe dieser Arznei verringert werden.