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Vorbereitungen auf die eAU: Praxen müssen jetzt handeln

16. August 2021 | Nicole Graf

Ab dem 1. Oktober soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Muster 1 ablösen. Sie soll künftig für alle Vertragsärzte verpflichtend sein. Noch immer sind viele Praxen jedoch nicht auf die Umstellung vorbereitet. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich deswegen auf eine Übergangsregelung geeinigt. Diese lässt bis zum 31. Dezember 2021 das alte Verfahren zu, solange die zur Übermittlung von eAU notwendigen technischen Voraussetzungen nicht zur Verfügung stehen. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

Die Einführung der eAU zum Beginn des vierten Quartals gilt als weiterer Meilenstein der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die Daten zur Arbeitsunfähigkeit von Patientinnen und Patienten sollen dann digital von der Arztpraxis an die Krankenkasse übermittelt und so schneller und effizienter bearbeitet werden. Die für diesen neuen Prozess notwendigen Vorbereitungen haben jedoch längst noch nicht alle Praxen abgeschlossen. IT-Verantwortliche aus acht KVen schätzen, dass zum 1. Oktober ganze 50.000 und damit zwei Drittel aller Vertragsarztpraxen nicht in der Lage sein werden, eine eAU auszustellen. Für all jene Praxen, die bis dahin noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, haben die KBV und der GKV-Spitzenverband nun eine Übergangsregelung vereinbart.

Gemäß dieser Regelung können Ärztinnen und Ärzte übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin die Bescheinigung in Papierform nutzen. Jedoch nur solange die zur Übermittlung der eAU notwendigen technischen Voraussetzungen nicht zur Verfügung stehen. Bis dahin ist auch die Nutzung des „gelben Scheins“ (Muster 1) noch möglich.

Notwendige Bausteine für die eAU

Vertragsärztinnen und -ärzte, die noch nicht alle Voraussetzungen für die eAU erfüllen können, sollten zeitnah handeln, um spätestens ab dem 1. Januar 2021 noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen zu können. Neben einem KIM-Fachdienst und einer individuellen KIM-Adresse ist auch das aktuelle E-Health-Upgrade für den Konnektor Voraussetzung für die Übermittlung der eAU. Künftig sollen so Abrechnungen, Befunde, Röntgenbilder oder Heil- und Kostenpläne über den neuen TI-Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen) gesendet und empfangen werden. Außerdem bedarf es für den Versand der eAU eines Programms für die qualifizierte elektronische Signatur sowie zur Authentifizierung den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) mindestens der 2. Generation.

Alle Komponenten aus einer Hand

Die Mehrwertanwendungen der TI wie die eAU verbessern nicht nur nachhaltig die Prozesse in Praxen, sondern schaffen auch echte medizinische Mehrwerte für alle Beteiligten. Einfach und sicher kommen Informationen und Unterlagen schneller dort an, wo sie gebraucht werden. Gleichzeitig wird der Datenschutz erhöht und die sektorenübergreifende Patientenversorgung erleichtert. Alles, was Praxen dafür brauchen, erhalten sie idealerweise aus einer Hand. Ohne Medienbrüche übertragen sie so eAU, E-Arztbriefe oder Nachrichten sicher und schnell an Arztkollegen oder Krankenkassen. Durch die aktuelle Finanzierungsvereinbarung rechnen sich die TI-Anwendungen übrigens noch schneller und Ärzte sind bestens gerüstet für die Einführung und Nutzung der kommenden TI-Anwendungen.

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