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Voraussetzung: Ohne KIM keine eAU

5. August 2021 | Julia Girnus
Ab 1. Oktober muss die eAU versender werden - über KIM.

Alle Akteure im Gesundheitswesen digital, sicher und sektorenübergreifend miteinander vernetzen: Das ist das Ziel des neuen TI-Kommunikationsstandards KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Bald wird eine Mehrwertanwendung der Telematikinfrastruktur (TI) zur Pflicht, die erstmals auf die direkte Verbindung von Praxen und Krankenkassen über KIM setzt: Ab dem 1. Oktober sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausschließlich über die TI an die Kassen verschickt werden – als neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU).

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Muster 1 wird bald Geschichte sein – die Nachfolge tritt zum 1. Oktober die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an. So sollen digital übermittelte Informationen von der Arztpraxis schneller zur Krankenkasse gelangen als per Post, mit weniger Aufwand bearbeitet werden − und die Patienten sollen zudem schneller an ihr Geld kommen. Zum Stichtag müssen damit nicht nur Vertragsärzte an einen KIM-Dienst angeschlossen sein, sondern auch die Krankenkassen. Allein die Techniker Krankenkasse rechnet bei mehr als zehn Millionen Versicherten mit bis zu 60.000 eAU pro Tag, die dann über die Datenleitungen zur Kasse laufen werden.

KIM und weitere Voraussetzungen

Auch Praxen sollten spätestens jetzt handeln, um ab Oktober elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen zu können. Rund 75.000 Praxen in Deutschland tun dies derzeit regelmäßig, insgesamt sind es rund 75 Millionen AU pro Jahr. Das heißt: Im Durchschnitt stellt eine Praxis 1.000 AU pro Jahr aus. Voraussetzungen für die Übermittlung der eAU ab Oktober sind neben einem KIM-Fachdienst und einer individuellen KIM-Adresse auch das aktuelle E-Health-Upgrade für den Konnektor. Für maximale Sicherheit bei KIM sorgt eine konsequente Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Künftig sollen so sämtliche Abrechnungen, Befunde, Röntgenbilder oder Heil- und Kostenpläne über diesen digitalen Kommunikationskanal gesendet und empfangen werden. Um die eAU versenden zu können, bedarf es außerdem eines Programms für die qualifizierte elektronische Signatur sowie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation. Mit dem eHBA können sich Nutzer im Internet authentifizieren und Dokumente sicher online versenden.

Viele Arztpraxen handeln jetzt

Ein Blick in die im Verzeichnisdienst hinterlegten Daten zeigt: Immer mehr Ärztinnen und Ärzte bestellen jetzt eine KIM-Adresse. Waren im März noch weniger als 1.000 KIM-Adressen verzeichnet, wurde bis Mitte Juli bereits die 10.000er-Marke geknackt. Dahinter stecken neben rund 6.000 Arztpraxen auch Zahnärzte, KVen, Apotheken und Krankenkassen. Schließlich sind ab Sommer 2022 dann auch die Krankenkassen verpflichtet, die eAU an die Arbeitgeber weiterzuleiten – ein Ausdruck soll dann in den meisten Fällen komplett entfallen.

Ein KIM-Fachdienst für alle

CGM KIM zählt zu den wenigen Lösungen, die sich an alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen richten – Interessensvertretungen wie KBV/KVen oder Krankenkassen eingeschlossen. Die CGM bietet alle Komponenten für KIM aus einer Hand. So entstehen perspektivisch neue mehrwertige Synergien und Praxen sind für kommende digitale Anwendungen bestens gerüstet. Ohne Medienbrüche übertragen Sie so eAU, E-Arztbriefe oder Nachrichten sicher und schnell an Arztkollegen oder Krankenkassen. Für die Anschaffung der für KIM notwendigen Komponenten können Praxen zudem verschiedene Förderungspauschalen beantragen.

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