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Elektronische Patientenakte im Praxisalltag: Fragen und Antworten

26. August 2024
Ärztin lächelnd, denn sie fühlt sich gut zur ePA informiert.

Gesundheitsinformationen auf einen Blick – für eine bessere Versorgungsqualität: Das ist das Ziel der elektronischen Patientenakte (ePA). Doch bevor 2025 die ePA für alle gesetzlich Krankenversicherten kommt, gilt es, offene Fragen aus den Praxen zu klären. 

Am 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte – außer sie widersprechen aktiv (Opt-out-Regelung). Damit die Nutzung reibungslos funktioniert, geben wir Antworten auf sechs häufige Fragen zur Nutzung in der Praxis.

Wie erhalten Praxen Zugriff auf die ePA und wie befüllen sie diese?

Sobald ein Patient seine Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt, erhalten Ärztinnen und Ärzte wie auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten automatisch  Zugriffsrechte für 90 Tage. Über die ePA-App können Patientinnen und Patienten den Zugriff  verlängern oder verkürzen, ohne sich in der Praxis aufhalten zu müssen.

Hinweis: Gesperrte Zugriffe auf einzelne Dokumente sind Ärztinnen und Ärzten nicht ersichtlich.

Die Befüllung der digitalen Gesundheitsakte kann sich je nach Praxisverwaltungssystem unterscheiden und erfolgt durch das Hochladen von ausgewählten Dokumenten.

Wie erfahren Ärztinnen und Ärzte von einem vorliegenden Befund, beispielsweise zu einem CT?

Die Befüllung der ePA der Patientinnen und Patienten ist eine zusätzliche Aufgabe. Ärztinnen und Ärzte sind weiterhin verpflichtet, den Überweisenden Untersuchungsergebnisse unmittelbar zu übermitteln, und können dafür unter anderem den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) nutzen.

Ersetzt die ePA Übermittlungen beispielsweise des E-Arztbriefes via KIM?

Nein, die Bereitstellung von  Dokumenten in der ePA entbindet Mediziner nicht von der Nutzungsvorgabe für KIM.

Können Patientinnen und Patienten via App Befunde einscannen oder löschen?

Ja, Patientinnen und Patienten können die ePA zusätzlich selbst befüllen. Dafür scannen oder fotografieren sie beispielsweise Arztbriefe oder Befunde und speichern sie via ePA-App ihrer Krankenkasse in der digitalen Akte ab.

Wie wird sich die ePA in Zukunft weiterentwickeln?

Um die ePA-Nutzung weiter zu optimieren, sind bereits zusätzliche Funktionen geplant. So soll ab dem 01.07.2025 die Volltextsuche in den ePA-Dokumenten zur Verfügung stehen. Nach Einstelldatum sortieren können Ärztinnen und Ärzte wie auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Dokumente bereits heute. Weitere Filtermöglichkeiten sind in den zukünftigen Ausbaustufen geplant.

Darüber hinaus sollen zu Beginn Medikationsdaten (Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept-Fachdienst), Krankenhaus-Entlassbriefe, Arztbriefe aus der Akutversorgung und der ambulanten Behandlung in die ePA übertragen werden können.

In der nächsten Ausbaustufe der ePA wird die Patientenkurzakte eingeführt, die es Patienten und medizinischem Personal ermöglicht, einen schnellen Überblick über die wichtigsten Gesundheitsdaten zu erhalten.

Zudem wird daran gearbeitet, Laborbefunde, eBildbefunde, digitale DMP, und DiGAs strukturiert in der ePA für alle abgelegt werden können. Die Übertagungsmöglichkeiten weiterer Daten befinden sich aktuell noch in Abstimmung.

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