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ePA für alle: Wissenswertes für Patientinnen und Patienten

31. Juli 2024
Patientin auf Pritsche im Gespräch mit Ärztin zu Einträgen in der ePA

Die ePA für alle kommt – im Januar 2025. Ziel ist es vor allem, durch einen schnellen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten die Behandlungsqualität zu erhöhen. Für eine hohe Akzeptanz der ePA sollten Patienten ihre Rechte ebenso wie weitere Pläne und Optionen kennen. 

Befunde, Diagnosen sowie Daten zu durchgeführten oder geplanten Therapiemaßnahmen: Ab Januar 2025 erhalten Ärzte einfachen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten einer Patientin oder eines Patienten – vorausgesetzt, sie oder er hat der ePA nicht widersprochen oder entsprechende Rechte eingeschränkt. Ziel ist es, dass sich Behandelnde schnell und einfach einen Überblick über die Gesundheitsdaten eines Patienten verschaffen können. Diese Grundidee ist der Mehrheit der in Deutschland Versicherten inzwischen bekannt. Was sie sonst noch wissen sollten: 

Das sollten Patientinnen und Patienten zur ePA wissen:

Jede Krankenkasse hat eine eigene ePA.

Die Krankenkassen legen für alle Versicherten eine ePA an, sofern kein Widerspruch vorliegt. Sie sind zudem verpflichtet, über das Widerspruchsrecht aufzuklären. Wer der ePA widersprechen will, wendet sich an die Ombudsstelle der Kasse.

 

Ein Zulassungsverfahren der gematik stellt sicher, dass Praxen ePA jeder Kasse aus dem Praxisverwaltungssystem heraus gleichermaßen bearbeiten können.

Bei einem Kassenwechsel werden die Daten übertragen.

Wechseln Versicherte die Krankenkasse, können sie die Übertragung ihrer Daten in die ePA der neuen Krankenkasse veranlassen. Die Überführung der Daten übernehmen die Kassen.

Patienten können die ePA zunächst nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen – via eigenem Smartphone oder Terminal in der Apotheke. Weitere Informationen zur Krankassen-App (z. B zur Bereitstellung, Installation und Bedienung) erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

Zum Start der „ePA für alle“ werden Versicherte ihre Daten zunächst ausschließlich via App ihrer Kasse einsehen und befüllen können. Hierzu können sie ihr Smartphone verwenden oder Terminals in ausgewählten Apotheken.

Eine Version für den PC ist bereits in Arbeit. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten auch einen Zugriff via Windows PC oder MacOS Gerät an. Hierbei ist zu beachten, dass ein Chipkartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 benötigt wird, um die Gesundheitskarte zu lesen. Details erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Versicherte müssen ihre ePA nicht selbst befüllen.

Prinzipiell haben behandelnde Ärzte Zugriff auf die „ePA für alle“. Auch Versicherte, die ihre ePA nicht selbstständig einsehen und befüllen oder Zugriffsrechte verwalten wollen, können folglich von den Vorteilen profitieren. 

Gesetzliche Betreuungspersonen dürfen Einblick in die ePA nehmen.

Wer die App nicht selbst bedienen kann, hat die Möglichkeit, hierfür eine Vertretungsperson zu benennen. 

Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, eine ePA anzubieten.

Aktuell besteht für private Kassen keine Pflicht, die ePA anzubieten. Privatversicherte müssen zudem erst eine Krankenversichertennummer beantragen, um eine ePA erhalten zu können. 

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