Die ePA für alle kommt – im Januar 2025. Ziel ist es vor allem, durch einen schnellen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten die Behandlungsqualität zu erhöhen. Für eine hohe Akzeptanz der ePA sollten Patienten ihre Rechte ebenso wie weitere Pläne und Optionen kennen.
Befunde, Diagnosen sowie Daten zu durchgeführten oder geplanten Therapiemaßnahmen: Ab Januar 2025 erhalten Ärzte einfachen Zugriff auf relevante Gesundheitsdaten einer Patientin oder eines Patienten – vorausgesetzt, sie oder er hat der ePA nicht widersprochen oder entsprechende Rechte eingeschränkt. Ziel ist es, dass sich Behandelnde schnell und einfach einen Überblick über die Gesundheitsdaten eines Patienten verschaffen können. Diese Grundidee ist der Mehrheit der in Deutschland Versicherten inzwischen bekannt. Was sie sonst noch wissen sollten:
Die Krankenkassen legen für alle Versicherten eine ePA an, sofern kein Widerspruch vorliegt. Sie sind zudem verpflichtet, über das Widerspruchsrecht aufzuklären. Wer der ePA widersprechen will, wendet sich an die Ombudsstelle der Kasse.
Ein Zulassungsverfahren der gematik stellt sicher, dass Praxen ePA jeder Kasse aus dem Praxisverwaltungssystem heraus gleichermaßen bearbeiten können.
Wechseln Versicherte die Krankenkasse, können sie die Übertragung ihrer Daten in die ePA der neuen Krankenkasse veranlassen. Die Überführung der Daten übernehmen die Kassen.
Zum Start der „ePA für alle“ werden Versicherte ihre Daten zunächst ausschließlich via App ihrer Kasse einsehen und befüllen können. Hierzu können sie ihr Smartphone verwenden oder Terminals in ausgewählten Apotheken.
Eine Version für den PC ist bereits in Arbeit. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten auch einen Zugriff via Windows PC oder MacOS Gerät an. Hierbei ist zu beachten, dass ein Chipkartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder 3 benötigt wird, um die Gesundheitskarte zu lesen. Details erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Prinzipiell haben behandelnde Ärzte Zugriff auf die „ePA für alle“. Auch Versicherte, die ihre ePA nicht selbstständig einsehen und befüllen oder Zugriffsrechte verwalten wollen, können folglich von den Vorteilen profitieren.
Wer die App nicht selbst bedienen kann, hat die Möglichkeit, hierfür eine Vertretungsperson zu benennen.
Aktuell besteht für private Kassen keine Pflicht, die ePA anzubieten. Privatversicherte müssen zudem erst eine Krankenversichertennummer beantragen, um eine ePA erhalten zu können.