Nein, das CLICKDOC E-REZEPT ist eine Ergänzung zum E-Rezept der gematik.
Für Ärztinnen und Ärzte, die bereits Praxissoftware von CGM nutzen, ist das CLICKDOC E-REZEPT bereits in der Praxissoftware verfügbar. Es ist lediglich eine kostenfreie Freischaltung notwendig.
Apotheker:innen können alle Vorteile der digitalen Patientenreise mit CLICKDOC nutzen, wenn sie bei IhreApotheken.de registriert sind. Durch CLICKDOC entstehen keine Zusatzkosten.
Patientinnen und Patienten können die CLICKDOC APP kostenfrei nutzen.
Einfache Auswahl, einfache Handhabung – einfach digital. Was beim Online-Shopping lange Standard ist, macht vor der medizinischen Versorgung nicht Halt: Das Smartphone als allgegenwärtiger Assistent im Alltag kann für die medizinische Versorgung zur Chance werden. Patientinnen und Patienten fordern zunehmend digitale Alternativen zur Kommunikation mit Arztpraxen und Apotheken. Bei der digitalen Patientenreise durchlaufen Patientinnen und Patienten den gesamten Prozess der medizinischen Versorgung digital. Von A wie Arztsuche bis Z wie Zustellung.
Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheker:innen ebnen mit der Nutzung des CLICKDOC E-REZEPT für Patientinnen und Patienten den Weg zur einfachen, digitalen medizinischen Versorgung.
Ja, das E-Rezept kann auch ohne Smartphone eingelöst werden. Dafür kann es in der Arztpraxis ausgedruckt und Patientinnen und Patienten zur Einlösung in ihrer Apotheke mitgegeben werden. Das E-Rezept sieht anders aus als das bekannte Muster 16. Es enthält einen QR-Code zum Einlesen in der Apotheke.
Prinzipiell ist allerdings die Zielsetzung beim E-Rezept und insbesondere beim CLICKDOC E-REZEPT, einen einfachen, digitalen und papierlosen Weg zur Einlösung von Rezepten zu etablieren.
Zum Empfang von Benachrichtigungen über die Bereitstellung von E-Rezepten müssen Patientinnen und Patienten nicht bei CLICKDOC angemeldet sein. Sind sie allerdings in der CLICKDOC APP registriert, profitieren sie von einigen Vorteilen:
Sie können Videosprechstunden wie gewohnt über die Gebührenordnung abrechnen. Mehr dazu in unserem Magazinartikel.