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Die Übergangsfrist zur eAU endet am 30. Juni 2022 – sind Sie vorbereitet?

14. Juni 2022

Zum 01.07.2022 steht uns allen eine große Änderung bevor: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und der damit verbundene elektronische Versand an die Krankenkassen werden vom Gesetzgeber flächendeckend und verpflichtend eingeführt. Gleichzeitig aktivieren wir in unseren Systemen ebenfalls den elektronischen Übertragungsweg.

Das ändert sich ab dem 1. Juli 2022

  • Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollte der elektronische Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ursprünglich ab dem 01.10.2021 für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend sein. Die aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen eingeführte Übergangsfrist endet am 30.06.2022.
  • Die eAU löst dabei das Muster 1 ab. Der „gelbe Schein“ wird durch ausgedruckte CGM ALBIS-Stylesheets (digitale Formatvorlagen) auf normalem weißem Papier ersetzt. Wir empfehlen Ihnen dafür dringend den Einsatz eines Laserdruckers, denn ein Nadeldrucker ist dafür technisch nicht mehr geeignet.
  • Ab dem 01.01.2023 hat der bzw. die Versicherte zudem Anspruch auf eine digitale Ablage der eAU in seiner oder ihrer elektronischen Patientenakte (ePA).
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