Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP peilen eine Änderung der Rechtsgrundlage für Einschränkungen in der Corona-Krise an. Ein gemeinsamer Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) hat die Verlängerung der Sonderregelungen in der pflegerischen Versorgung bis zum 31. März kommenden Jahres zum Ziel.
Der Gesetzentwurf sieht nach Auslaufen der epidemischen Lage vor, dass die Verordnungsermächtigung des § 153 SGB XI auf das Jahr 2022 ausgedehnt wird. Das berichtete unter anderem der Paritätische Gesamtverband. Für die soziale Pflegeversicherung ergeben sich aus der Verlängerung der Kostenerstattungsregelungen nach § 150 SGB XI sowie für die weiteren Maßnahmen im ersten Quartal des Jahres 2022 einmalige Mehrausgaben in Höhe von 900 Millionen Euro, heißt es im Gesetzentwurf. Durch die anteilige Beteiligung an den Pflegeschutzschirmkosten im ambulanten Bereich und bei den Hospizen entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung demnach im ersten Quartal des Jahres 2022 einmalige Mehrausgaben in Höhe von 130 Millionen Euro. Gleichzeitig könnte durch Maßnahmen wie Auffrischungsimpfungen, Durchführung von Hygienemaßnahmen oder die Deckung des Bedarfs an persönlichen Schutzausrüstungen eine Verbesserung der Verhütung in Bezug auf bestimmte Ansteckungen einhergehen. Dadurch würden Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden.