Anlässlich der anstehenden Regierungsbildung sprechen sich die sieben Verbände des Bündnisses „Digitalisierung in der Pflege“ dafür aus, die Digitalisierung in der Pflege unter der kommenden Regierung entschieden voranzutreiben. Das Bündnis setzt sich zusammen aus dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) und dem Verband der diakonischen Dienstgeber in Deutschland (VdDD) als Initiatoren sowie dem Deutschen Pflegerat (DPR), dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), dem Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Digitalverband Finsoz), dem Verband für Digitalisierung der Sozialwirtschaft (vediso) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD). Als Anregung haben die Verbände vier Empfehlungen für einen künftigen Koalitionsvertrag formuliert. Darin äußert sich die Überzeugung, dass die Digitalisierung große Chancen für einen Wandel in der Pflege bietet – sowohl zur Entlastung von Pflegekräften als auch für eine bessere Versorgung.
1. Einrichten eines „Kompetenzzentrums Digitale Pflege“
Als zentrales Gremium – ähnlich dem health innovation hub (hih) des Bundesgesundheitsministeriums – übernimmt das Kompetenzzentrum strategische und technisch-fachliche Aufgaben und vernetzt die unterschiedlichen Akteure miteinander. Übergeordnetes Ziel des Kompetenzzentrums sollte dabei sein, dass die Pflege und deren Spezifika bei allen Digitalisierungsbemühungen im Gesundheitsbereich stärker berücksichtigt werden.
2. Erstellen eines Nationalen Strategieplans „Digitalisierung in der Pflege“
Der Rückstand der Pflege bei der Digitalisierung kann nur mit einem strategischen Vorgehen eingeholt werden. Deshalb braucht es einen Strategieplan, der strukturiert die bestehenden Hemmnisse angeht und ungenutzte Potenziale erschließt. Die Entwicklung eines solchen Strategieplans ist ein wesentlicher Aufgabenbereich des Kompetenzzentrums.
3. Realisierung digitaler Teilhabe und Förderung assistiver Technologien
Mit dem Einsatz digitaler Technologien und Anwendungen eröffnen sich neue Möglichkeiten zur digitalen Teilhabe. Damit diese genutzt und Pflegende entlastet werden können, muss eine digitale Mindestausstattung für ambulante, stationäre und klinische Pflegeeinrichtungen definiert werden. Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang eine flächendeckende Analyse des digitalen Reifegrades dieser Organisationen.
4. Refinanzierung der Digitalisierungskosten
Die nutzenstiftende Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn die entstehenden Folgekosten refinanziert werden. Dafür müssen das Sozialgesetzbuch V und XI sowie das Krankenhausfinanzierungsgesetz hinsichtlich Vergütung und Entgelte für digitale Investitionen ergänzt werden.