CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Pflegereform: Tariflohn für Pflegekräfte und Entlastung für Pflegebedürftige.

4. August 2021

Im Mittelpunkt der von Bundestag verabschiedeten Pflegereform stehen die Tarifbezahlung für Pflegekräfte und die Entlastung für Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen. Ein zusätzlicher Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung stabilisiert den Zusatzbeitragssatz im kommenden Jahr. Für die Krankenhäuser wird eine Qualitätsoffensive eingeleitet, und Versicherte profitieren von verbesserten Leistungen.

 

„Mit höheren Löhnen, mehr Kompetenzen und mehr Kolleginnen und Kollegen machen wir den Pflegeberuf attraktiver. Gleichzeitig entlasten wir Pflegebedürftige und ihre Familien in Milliardenhöhe. Das Gesetz sorgt außerdem für mehr Vernetzung, Qualität und Transparenz in der Versorgung. So stärken wir unser Gesundheitssystem – damit es auch in Zukunft zu den besten zählt.“ Mit diesen Worten verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, GVWG), durch den Deutschen Bundestag am 11. Juni. 

 

Anerkennung und spürbare Verbesserungen

 

„Mit der Pflegereform können wir einerseits den engagierten Pflegekräften endlich die Anerkennung zollen, die sie angesichts der Herausforderungen seit dem letzten Jahr verdient haben. Andererseits sorgen wir dafür, dass auch Pflegebedürftige spürbare Verbesserungen erhalten. Ich freue mich sehr, dass wir nun Schritte eingeleitet haben, die den Pflegeberuf und die Versorgung von Pflegenden stärken“, betont der SPD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut. Konkret werden unter anderem eine tarifliche Entlohnung aller Pflegekräfte ab September 2022 sowie ein gestaffelter Zuschuss der pflegebedingten Eigenanteile umgesetzt. Dieser steigt, je länger der Heimaufenthalt andauert. So beträgt der Zuschuss im ersten Jahr fünf Prozent, nach einem Jahr 25 Prozent, nach zwei Jahren 45 Prozent und nach drei Jahren 70 Prozent. Weiter wird die Kurzzeitpflege besser finanziert und ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Personalbemessung in der stationären Pflege eingeführt, um künftig mehr Qualität und bessere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. „Neu entstehende Kosten zum Beispiel durch die Tarifvergütung dürfen nicht zulasten der zu Pflegenden und ihren Familien gehen“, so Heidenblut. „Daher freue ich mich, dass es einen jährlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro zur Pflegeversicherung gibt und sich unsere Hartnäckigkeit gelohnt hat.“

 

„Dringendste Probleme aufgegriffen“

 

Der Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, begrüßt Pflegereform als „Schritt mit Siebenmeilenstiefeln“ in die richtige Richtung: „Ich bin sehr froh, dass die nun vorliegende Pflegereform die dringendsten Probleme aufgreift, um sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegekräfte zu entlasten. Mit der Begrenzung der Eigenanteile und der Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel in der stationären Pflege sowie der verpflichtenden Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften nach Tarif werden auf den letzten Metern der Legislaturperiode echte Meilensteine gesetzt, um die künftige Pflegeversorgung sicherzustellen. Mehr Lohn, mehr Personal, mehr Kompetenzen für Pflegekräfte – die Bundesregierung hält Wort und verbessert die Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege. Pflegebedürftige werden mit den Mehrkosten nicht allein gelassen, sie erhalten von der Pflegeversicherung höhere Leistungsbeträge und Zuschüsse zu den Eigenanteilen.“

 

Das Verhandlungsgeschick entscheidet

 

Zu verpflichtenden Tariflöhnen meint Andreas Westerfellhaus: „Nach dem Scheitern allgemeinverbindlicher Tarifverträge gibt die Bundesregierung die richtige Antwort. Von mir unterstützte Ideen, die vor ein paar Jahren noch belächelt wurden, werden endlich Realität. Mit der Tarifzahlung als Zulassungsvoraussetzung sowie entsprechenden Prüfrechten der Pflegekassen werden Tarifgehälter in der Langzeitpflege endlich die Regel. Kein Träger in der Langzeitpflege wird mehr Tariflöhne verweigern können. Bezahlung nach Tarif –  das ist Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die Pflegekräfte täglich leisten. Allerdings kann der Gesetzgeber nur den Rahmen vorgeben. Was faire Gehälter sind, legen die Sozialpartner vor Ort fest. Wie hoch ein Tariflohn ausfällt, hängt dabei vom Verhandlungsgeschick und auch von der Verhandlungsmacht der jeweiligen Gewerkschaft ab. Damit am Ende gute Löhne herauskommen, werden Gewerkschaften deshalb erheblich mehr Pflegekräfte unter ihren Mitgliedern brauchen. Ich rufe auch die Pflegekräfte dazu auf, für ihre Interessen einzustehen und sich stärker zu engagieren.“

 

„Gute Pflege braucht ausreichend Personal“

 

Zur Einführung bundeseinheitlicher Personalschlüssel in der stationären Pflege meint der Pflegebevollmächtigte: „Mehr Personal - das wünscht sich fast jede Pflegekraft. Wir erfüllen diese Forderung. Zur Vorbereitung einer verbindlichen Personalbemessung werden bundeseinheitliche Personalschlüssel verankert. Damit können Betreiber zusätzliches Personal refinanzieren. Denn egal, ob in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern gepflegt wird – gute Pflege braucht ausreichend Personal.“

Andreas Westerfellhaus begrüßt ausdrücklich auch die längst überfällige Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte. Pflegefachpersonen können nun im Rahmen einer Blankoverordnung die Dauer und Häufigkeit von häuslichen Krankenpflegeleistungen selbstständig bestimmen. Auch wird es möglich, dass sie Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen abgeben, an welche die Kassen gebunden sind. Der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten verringert sich, und den Fähigkeiten von Pflegefachpersonen wird durch die Verordnungskompetenz stärker Rechnung getragen. Insbesondere begrüßt der Pflegebevollmächtigte die verpflichtende Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen und zur Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit: „Ich freue mich, dass die Ergebnisse aus dem Strategieprozess der Konzertierten Aktion Pflege mit diesem Gesetz umgesetzt werden. Durch die neuen Regelungen wird Pflegefachpersonen mehr Entscheidungsspielraum und Selbstständigkeit in der Berufsausübung zuerkannt. Sie können endlich eigenständig das tun, wofür sie qualifiziert sind. Die Maßnahmen für mehr Verantwortung werten den Pflegeberuf auf und verbessern die Versorgung chronisch kranker und pflegebedürftiger Menschen.“ Der Pflegebevollmächtigte fordert aber auch deutlich, dass der Pflegereform weitere entscheidende Schritte folgen. Der oftmals sogenannte „größte Pflegedienst Deutschlands“, die pflegenden Angehörigen, und die Pflegebedürftigen müssen stärker bei der Pflege zu Hause unterstützt werden – durch eine passgenaue Beratung, deutlich mehr Flexibilität und Transparenz der Pflegeversicherungsleistungen sowie eine Dynamisierung des Pflegegeldes.

 

„Pflegebedürftige werden zur Kasse gebeten“

 

Stärkere Unterstützung für pflegende Angehörige mahnen auch die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) in einer gemeinsamen Erklärung an. Die notwendige, umfassende Reform des Pflegesystems sei nicht erreicht. Eine demografiefeste und für alle Menschen bezahlbare Pflege sei nicht in Sicht. „Die Bundesregierung hat im Schnellverfahren eine der wichtigsten sozialpolitischen Weichenstellungen der Gegenwart beerdigt und lediglich ein Reförmchen zustande gebracht“, kritisiert Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Das jahrelange Ringen um konstruktive Lösungen, die dringend notwendigen und finanzierbaren Verbesserungen für die pflegebedürftigen Menschen zu Hause und in den Einrichtungen wurden aufgegeben. Das größte Dilemma sind nach wie vor die unkalkulierbaren Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen. Die vorgesehene Regelung eines Zuschusses verhindert nicht, dass bei jeder Kosten- und Tarifsteigerung die Pflegebedürftigen zur Kasse gebeten werden. In dieser Wahlperiode wurde die Pflegereform nur halbherzig angepackt – die nächste Regierung muss mehr Mut beweisen.“

Für Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVA „wurde ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass die Pflegeversicherung ernsthaft und zukunftssicher umgestaltet werden muss, damit auch zukünftige Generationen davon profitieren können, einfach ignoriert. Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sich seit Jahren für pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und Pflegekräfte einsetzen. Das Signal, das damit in die Gesellschaft gesandt wird, ist fatal.“

Verwandte Artikel
Nutzen der TI in der Pflege - in 3 Minuten auf den Punkt gebracht 

Wie funktioniert KIM? Und warum ist das Interesse an der ...

„Rettungsschirm Pflege hilft Pflegebedürftigen und Beschäftigten“

„Wir sind der Bundesregierung und dem Bundesrat dankbar, dass sie den ...