Häusliche Pflege: Endlich Teil der TI
Ambulante Pflegedienste müssen ab dem 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein.
Mit CGM an Ihrer Seite ist die Anbindung an die TI einfach und günstig:
- TI-Anbindung ab 99,– Euro monatlich zzgl. MwSt.
- Garantierte Anbindung vor dem 1. Juli 2025
- Erfahrung aus zehntausenden TI-Installationen
- Regionaler Ansprechpartner
Informationen für stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.
Telematikinfrastruktur in der ambulanten Pflege
Die Zahl der Menschen, die zu Hause durch ambulante Pflegedienste betreut werden, steigt von Jahr zu Jahr. Die Herausforderungen, mit denen Sie als Pflegedienst konfrontiert sind, erhöhen sich gleichermaßen. Deshalb ist die anstehende Anbindung Ihres Pflegedienstes an die TI eine sehr gute Nachricht. Denn Ihre Arbeit wird an vielen Stellen einfacher.
Vorteile der TI für die ambulante Pflege
Bessere Datenlage
- Einsicht in die aktuelle Medikation, Krankenhaus-Entlassbriefe oder Laborbefunde
- Bereitstellung medizinischer Daten für andere behandelnde Akteure
Digitale Abrechnung nach SGB XI via KIM
- Deutlich vereinfachter Abrechnungsprozess ohne Papier
- Elektronischer Austausch mit Pflegekasse über den sicheren TI-Kommunikationsdienst KIM
Schnellere Kommunikation
- Sicherer E-Mail-Versand über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – u. a. Grundlage für eAbrechnung nach SGB XI
- Schneller Infoaustausch mit dem TI-Messenger
Weniger Bürokratie
- Umstellung auf elektronische Verordnung beschleunigt und vereinfacht Prozesse
- Vollelektronische Abrechnung mit Pflegekasse
- Messbare Entlastung bei administrativen Prozessen
Welche Komponenten sind für eine TI-Anbindung notwendig?
Sie benötigen folgende Komponenten:
- Institutionskarte (SMC-B)
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
- Anbindung über Rechenzentrum oder Konnektor in Ihrer Einrichtung
- mindestens ein E-Health-Kartenterminal
- mindestens ein KIM-Postfach
Besuchen Sie uns auf einer folgenden Veranstaltungen:
Unsere Angebote für ambulante Pflegedienste
Jeder Pflegedienst hat andere Bedürfnisse. Deswegen bieten wir Ihnen zwei attraktive TI-Pakete an.
TI-Starter-Paket:
TI-Anbindung über Konnektor vor Ort
Monatlich 99,– € (zzgl. MwSt.)
- TI-Anbindung über den CGM-Konnektor KoCoBox MED+
- 1x E-Health-Kartenterminal (Worldline ORGA 6141)
- VPN-Zugangsdienst (Bestandsnetze inklusive)
- Vor-Ort-Installation durch einen CGM-zertifizierten Dienstleister vor Ort
- Fester Ansprechpartner – regionaler Dienstleister vor Ort
- Technischer Anwendersupport (24/7-User-Helpdesk)
TI-Premium-Paket:
TI-Anbindung über Rechenzentrumslösung
Monatlich 145,– € (zzgl. MwSt.)
- TI-Anbindung „CGM MANAGED TI“ über das CGM-Rechenzentrum
- Anbindung von bis zu 10 TI-Arbeitsplätzen
- 1x E-Health-Kartenterminal (Worldline ORGA 6141)
- Installation durch einen CGM-zertifizierten Dienstleister vor Ort
- Betrieb, Upgrades und Wartung im CGM-Rechenzentrum
- Proaktive Störungserkennung durch 24/7-Überwachung
- Keine Zusatzkosten durch Upgrades für kommende TI-Fachanwendungen
- Fester Ansprechpartner – regionaler Dienstleister vor Ort
- Technischer Anwendersupport (24/7-User-Helpdesk)
- Innovationsversprechen: Umstellung auf CGM TI-GATEWAY nach Zulassung
Informationen und Angebote für stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.
Alles aus einer Hand: CGM KIM
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist ein E-Mail-Kommunikationsdienst, der über die TI läuft. KIM ermöglicht den hochsicheren Austausch von medizinischen und abrechnungsrelevanten Daten zwischen Leistungserbringern (z. B. Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen) und Kostenträgern. CGM bietet Ihnen einen kostengünstigen KIM-Dienst ab 6,55 € (netto) an.
Zu einem förderfähigen TI-Komplettpaket gehört auch KIM! Lassen Sie sich von uns beraten oder geben Sie unkompliziert Ihre Bestellung in unserem Webshop auf.
TI-Förderung für ambulante Pflegedienste
Die TI wird gefördert. Es bestehen Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pflegefachverbänden. Jede an die TI angeschlossene Pflegeeinrichtung, die die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) vorhält, erhält eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus einer Grundpauschale und Zusatzpauschalen zusammensetzt.
- Monatliche Grundpauschale: 207,93 €
- Monatliche Zuschlagspauschale – diese refinanziert die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA): 7,77 €
Jede Pflegeeinrichtung hat Anspruch auf zwei Zuschlagspauschalen.
CGM ist auch Ihr Partner für IT-Sicherheit
CompuGroup Medical unterstützt ambulante Dienste bei allen Fragen zur IT-Sicherheit.
- Individuelle Analyse und Beratung
- Lösungen zum Schutz von IT und Patientendaten
- Alles aus einer Hand: Firewall, Virenschutz, Beratung u. v. m.
Vertrauen Sie beim Thema IT-Sicherheit auf unsere langjährige Erfahrung und Expertise im Bereich der Gesundheits-IT. Sprechen Sie uns an!
CGM TI-Messenger erhält Zulassung der gematik
Nach der Produktzulassung hat die CGM auch die Anbieterzulassung für seinen CGM TI-Messenger durch die gematik erhalten. Der CGM TI-Messenger ist die sichere Chat-Funktion über die TI.
Nach erfolgreicher Durchführung der sogenannten "Kontrollierten Inbetriebnahme", eine Pilotphase, geht der CGM TI-Messenger deutschlandweit in den Verkauf. Für Sie als Pflegeinrichtung eine starke TI-Anwendung zur Erleichterung Ihrer Alltagskommunikation!
Sie haben Fragen zur Telematikinfrastruktur? Kontaktieren Sie uns!
Wir beraten Sie gerne
CGM bindet seit 2017 Institutionen an die TI an. Wir sind die Experten für TI in Arztpraxen. Gerne stellen wir unsere Erfahrung und unser Wissen aus zehntausenden erfolgreichen Anbindungen auch in Ihren Dienst. Nutzen Sie die Chance und stellen Sie uns Ihre Fragen. Kostenfrei – und zwar unabhängig davon, ob Sie bereits Kundin bzw. Kunde bei CGM sind oder nicht.
FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Ja, sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, sich bis zum 1. Juli 2025 an die TI anschließen zu lassen. Die Anbindung trägt dazu bei, dass Pflegeeinrichtungen sicher und effizient mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen (wie Arztpraxen und Krankenhäusern) kommunizieren, relevante Daten austauschen und die Qualität der Patientenversorgung verbessern können.
Ambulante Pflegedienste müssen ab dem 1. Juli 2025 an die TI angeschlossen sein. Um Engpässe zu vermeiden, empfehlen wir, die Anbindung bereits jetzt vorzunehmen.
Da der Anbindungsprozess an die Telematikinfrastruktur (TI) verschiedene Schritte durchläuft (z. B. Antrag und Bestellung von eHBA und SMC-B, Installationstermin, etc.), wird ein frühzeitiger Beginn empfohlen. Wir haben eine Checkliste für die TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen erstellt, dieser entnehmen Sie auch die empfohlenen zeitlichen Vorläufe.
Sanktionen sind aktuell noch nicht geplant; über diese entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Aber: Sie können weder die Vorteile der TI nutzen noch die TI-Pauschale abrufen. Zukünftig wird es zudem Pflichtanwendungen geben wie z.B. die elektronische Abrechnung
Die TI-Anbindung können Sie bei CGM ab monatlich 99 € (zzgl. MwSt.) beauftragen.CGM bietet dazu einen kostengünstigen KIM-Dienst ab 6,55 € (netto) an.
Hinzu kommen Kosten u.a. für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den Institutionsausweis (SMC-B). Jede an die TI angeschlossene Pflegeeinrichtung, die die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) vorhält, erhält hierfür eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus einer Grundpauschale und Zusatzpauschalen zusammensetzt.
Die Anbindung ambulanter Pflegedienste an die TI ermöglicht eine schnelle Kommunikation, weniger Administration und eine transparente Sicht auf pflegerelevante medizinische Daten. Beispielsweise wird es perspektivisch Zugriff auf aktuelle Medikationspläne geben. Gleichzeitig können wichtige Patientendaten sicher und ohne Zeitverzögerung zwischen allen beteiligten Akteuren ausgetauscht werden.
Mit der eAbrechnung und der eVerordnung werden daneben administrative Prozesse deutlich vereinfacht.
Eine Pflegeeinrichtung kann die Förderung beantragen, wenn sie an die TI angeschlossen ist und die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der jeweils aktuellen Version unterstützt.
Für die erstmalige Auszahlung ist eine Eigenerklärung erforderlich. Der Anspruch auf Zahlung der TI-Pauschale nach § 2 Abs. 1 dieser Vereinbarung entsteht in dem Monat, in dem die technische Inbetriebnahme erfolgt.
KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“ und ist eine Anwendung der TI. Hierbei handelt es sich um einen hochsicheren und datenschutzkonformen Weg, Behandlungsdaten per E-Mail weiterzugeben. Wer eine KIM-E-Mail-Adresse hat, kann Dokumente und Nachrichten direkt mit allen TI-Teilnehmer mit einer KIM-Adresse austauschen. Weitere Informationen zu CGM KIM finden Sie hier.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) weist Heilberufler sicher innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) aus. So können sie auf besonders geschützte Daten und TI-Fachanwendungen zugreifen.
Die SMC-B (Security Module Card) ist eine Chipkarte, die Ihre Institution als Teil des Gesundheitswesens und als Zugangsberechtigt zur TI ausweist. Die Inbetriebnahme der TI in Ihrem Pflegedienst ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.
Der eHBA wird zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ausgegeben. Vor der Beantragung des eHBA bei Trusted Service Provider – CGM arbeitet hierbei eng mit der D-Trust zusammen - ist eine Registrierung im eGBR notwendig, dessen Amtssitz sich in Münster (NRW) befindet. Der Antrag auf eine SMC-B erfolgt ebenso beim Trusted Service Provider.
Zur D-Trust
Zum eGBR
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personenbezogener Ausweis. Er dient der Authentifizierung von Personen innerhalb der TI. Mit dem eHBA können Gesundheitsdienstleister Dokumente digital und rechtssicher unterzeichnen.
Für den eHBA ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.
Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).
Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion des eHBA beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei). Zum Antragsportal der D-Trust.
Pro Institution muss ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorliegen. Den eHBA benötigen Sie unter anderem, um die Institutionskarten (SMC-B-Karten) zu beantragen.
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat seinen Sitz bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen und ist für alle Bundesländer zuständig. Hier können sowohl der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) als auch die Institutionskarte (SMC-B-Karte) beantragt werden.
Die SMC-B oder auch Institutionsausweis hat Scheckkartenformat und ist der Ausweis Ihres Pflegedienstes gegenüber der TI. Ohne SMC-B kein Zutritt in das geschützte Netzwerk. Für die SMC-B ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.
Mit der SMC-B können Institutionen auf Patientendaten zugreifen, für eine Änderung von Daten ist aber ein eHBA erforderlich.
Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).
Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion der SMC-B beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei). Zum Antragsportal der D-Trust.
Für die Anbindung eines Pflegedienstes an die Telematikinfrastruktur muss mindestens ein E-Health-Kartenterminal vorhanden sein. Es kann aber perspektivisch erforderlich oder empfehlenswert sein, weitere E-Health-Kartenterminals anzuschaffen.
Nein, eine SMC-B-Karte reicht für einen Pflegedienst aus. Diese kann mit mehreren Kartenterminals genutzt werden. Die SMC-B-Karte muss dabei auch nicht im gleichen Kartenterminal stecken wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder der elektronische Heilberufsausweis (eHBA).
Einen Überblick über die Teilnehmer der TI erhalten Sie über den sogenannten Verzeichnisdienst (VZD). Der VZD ist das zentrale Adressbuch der TI. Hier sind alle Kontaktdaten aller medizinischen Einrichtungen eingetragen, die an die TI angeschlossen sind. Der Eintrag im VZD ist an eine SMC-B-Karte gekoppelt und wird bei Aktivierung der SMC-B-Karte erstellt.
Die gematik, die Betreibergesellschaft der TI, beantwortet diese Frage so: „Gesundheitsdaten zählen zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb sind alle in der Telematikinfrastruktur (TI) verarbeiteten Daten durch eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur geschützt, die zu den besten in Europa und der Welt zählt.“ Mehr Informationen zur Datensicherheit der TI finden Sie hier.
Wenn Sie sich für unser TI-Starter-Paket entschieden haben und der Konnektor bei Ihnen in der Institution steht, liegen Betrieb, Wartung und Upgrades in Ihren Händen. Über wichtige Neuerungen unterrichten wir Sie, Neuigkeiten zu Updates etc. entnehmen Sie unserer Website zur „Service und Updates“. Unser TI-Support steht Ihnen dazu gerne mit Rat und Tat unter +49 – 800 – 551 551 2 zur Seite.
Wenn Sie sich für unser TI-Premium-Paket entschieden haben, finden der Betrieb, Upgrades und Wartung im CGM-Rechenzentrum statt und sind somit in unserem Verantwortungsbereich. Hier erfolgt auch eine proaktive Störungserkennung durch 24/7-Überwachung. Auch hier steht Ihnen unser TI-Support gerne mit Rat und Tat unter +49 – 800 – 551 551 2 zur Seite.