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Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen
Weibliche Pflegekraft lächelt zufrieden.

Häusliche Pflege: Endlich Teil der TI

Ambulante Pflegedienste müssen ab dem 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. 
Mit CGM an Ihrer Seite ist die Anbindung an die TI einfach und günstig:

  • TI-Anbindung ab 99,– Euro monatlich zzgl. MwSt.
  • Garantierte Anbindung vor dem 1. Juli 2025
  • Erfahrung aus zehntausenden TI-Installationen
  • Regionaler Ansprechpartner

Informationen für stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

Telematikinfrastruktur in der 
ambulanten Pflege

Die Zahl der Menschen, die zu Hause durch ambulante Pflegedienste betreut werden, steigt von Jahr zu Jahr. Die Herausforderungen, mit denen Sie als Pflegedienst konfrontiert sind, erhöhen sich gleichermaßen. Deshalb ist die anstehende Anbindung Ihres Pflegedienstes an die TI eine sehr gute Nachricht. Denn Ihre Arbeit wird an vielen Stellen einfacher.

Vorteile der TI für die ambulante Pflege
 

Bessere Datenlage

  • Einsicht in die aktuelle Medikation, Krankenhaus-Entlassbriefe oder Laborbefunde
  • Bereitstellung medizinischer Daten für andere behandelnde Akteure

Digitale Abrechnung nach SGB XI via KIM

  • Deutlich vereinfachter Abrechnungsprozess ohne Papier
  • Elektronischer Austausch mit Pflegekasse über den sicheren TI-Kommunikationsdienst KIM

Schnellere Kommunikation

  • Sicherer E-Mail-Versand über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – u. a. Grundlage für eAbrechnung nach SGB XI
  • Schneller Infoaustausch mit dem TI-Messenger

Weniger Bürokratie

  • Umstellung auf elektronische Verordnung beschleunigt und vereinfacht Prozesse
  • Vollelektronische Abrechnung mit Pflegekasse
  • Messbare Entlastung bei administrativen Prozessen

Unsere Angebote für ambulante Pflegedienste

Jeder Pflegedienst hat andere Bedürfnisse. Deswegen bieten wir Ihnen zwei attraktive TI-Pakete an.
 

Grafische Darstellung des TI-Starter-Pakets: TI-Anbindung über KoCoBox MED+

TI-Starter-Paket:
TI-Anbindung über Konnektor vor Ort 

Monatlich 99,– € (zzgl. MwSt.)

  • TI-Anbindung über den CGM-Konnektor KoCoBox MED+
  • 1x E-Health-Kartenterminal (Worldline ORGA 6141)
  • VPN-Zugangsdienst (Bestandsnetze inklusive)
  • Vor-Ort-Installation durch einen CGM-zertifizierten Dienstleister vor Ort
  • Fester Ansprechpartner – regionaler Dienstleister vor Ort
  • Technischer Anwendersupport (24/7-User-Helpdesk)
Grafische Darstellung des TI-Premium-Pakets: TI-Anbindung über Rechenzentrumslösung CGM MANAGED TI

TI-Premium-Paket:
TI-Anbindung über Rechenzentrumslösung

Monatlich 145,– € (zzgl. MwSt.)

  • TI-Anbindung „CGM MANAGED TI“ über das CGM-Rechenzentrum
  • Anbindung von bis zu 10 TI-Arbeitsplätzen
  • 1x E-Health-Kartenterminal (Worldline ORGA 6141)
  • Installation durch einen CGM-zertifizierten Dienstleister vor Ort
  • Betrieb, Upgrades und Wartung im CGM-Rechenzentrum
  • Proaktive Störungserkennung durch 24/7-Überwachung
  • Keine Zusatzkosten durch Upgrades für kommende TI-Fachanwendungen
  • Fester Ansprechpartner – regionaler Dienstleister vor Ort
  • Technischer Anwendersupport (24/7-User-Helpdesk)
  • Innovationsversprechen: Umstellung auf CGM TI-GATEWAY nach Zulassung

Informationen und Angebote für stationäre Pflegeeinrichtungen finden Sie hier.

Sie haben keine Fragen mehr und möchten direkt bestellen? Fordern Sie hier Ihr Angebot an und sichern Sie sich die fristgerechte TI-Anbindung Ihres Pflegedienstes zum 1. Juli 2025.
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TI-Förderung für ambulante Pflegedienste

Die TI wird gefördert. Es bestehen Finanzierungsvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Pflegefachverbänden. Jede an die TI angeschlossene Pflegeeinrichtung, die die Anwendung „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) vorhält, erhält eine monatliche TI-Pauschale, die sich aus einer Grundpauschale und Zusatzpauschalen zusammensetzt.

  • Monatliche Grundpauschale: 207,93 €
  • Monatliche Zuschlagspauschale – diese refinanziert die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA): 7,77 € 
    Jede Pflegeeinrichtung hat Anspruch auf zwei Zuschlagspauschalen.
Grafische Darstellung einer grünen Hand mit Kreisbogen

Sie haben Fragen zur TI? Kontaktieren Sie uns!

FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sind alle Institutionen im Pflegesektor dazu verpflichtet, sich an die TI anbinden lassen?

Ja, sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, sich bis zum 1. Juli 2025 an die TI anschließen zu lassen. Die Anbindung trägt dazu bei, dass Pflegeeinrichtungen sicher und effizient mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen (wie Arztpraxen und Krankenhäusern) kommunizieren, relevante Daten austauschen und die Qualität der Patientenversorgung verbessern können.

Bis wann muss die TI-Anbindung ambulanter Pflegedienste abgeschlossen sein?

Ambulante Pflegedienste müssen ab dem 1. Juli 2025 an die TI angeschlossen sein. Um Engpässe zu vermeiden, empfehlen wir, die Anbindung bereits jetzt vorzunehmen.

Welche Vorteile hat eine TI-Anbindung für die ambulante Pflege?

Die Anbindung ambulanter Pflegedienste an die TI ermöglicht eine schnelle Kommunikation, weniger Administration und eine transparente Sicht auf pflegerelevante medizinische Daten. Beispielsweise wird es perspektivisch Zugriff auf aktuelle Medikationspläne geben. Gleichzeitig können wichtige Patientendaten sicher und ohne Zeitverzögerung zwischen allen beteiligten Akteuren ausgetauscht werden.

Mit der eAbrechnung und der eVerordnung werden daneben administrative Prozesse deutlich vereinfacht.

Welche Voraussetzungen gelten für die TI-Förderung von ambulanten Pflegediensten?

Eine Pflegeeinrichtung kann die Förderung beantragen, wenn sie an die TI angeschlossen ist und die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der jeweils aktuellen Version unterstützt. 

Für die erstmalige Auszahlung ist eine Eigenerklärung erforderlich. Der Anspruch auf Zahlung der TI-Pauschale nach § 2 Abs. 1 dieser Vereinbarung entsteht in dem Monat, in dem die technische Inbetriebnahme erfolgt. 

Wie erhalte ich den eHBA und wofür brauche ich ihn?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein personenbezogener Ausweis. Er dient der Authentifizierung von Personen innerhalb der TI. Mit dem eHBA können Gesundheitsdienstleister Dokumente digital und rechtssicher unterzeichnen.

Für den eHBA ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.

Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). 

Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion des eHBA beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei). Zum Antragsportal der D-Trust.

Wie erhalte ich eine SMC-B und wofür brauche ich diese?

Die SMC-B oder auch Institutionsausweis hat Scheckkartenformat und ist der Ausweis Ihres Pflegedienstes gegenüber der TI. Ohne SMC-B kein Zutritt in das geschützte Netzwerk. Für die SMC-B ist ein Slot im E-Health-Kartenterminal vorgesehen.

Mit der SMC-B können Institutionen auf Patientendaten zugreifen, für eine Änderung von Daten ist aber ein eHBA erforderlich.   

Die Beantragung erfolgt zentral über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR).

Nach der erfolgreichen Beantragung kann die Produktion der SMC-B beauftragt werden, z. B. über unseren Partner, den Vertrauensdiensteanbieter D-Trust (ein Unternehmen der Bundesdruckerei). Zum Antragsportal der D-Trust.